In einem Mietvertrag vom 15.04.2009 wurde eine unbestimmte Laufzeit mit Auschluss des Rechtes zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 3 Jahren vereinbart.
Diesen Mietvertrag habe ich vollinhaltlich am 01.02.2010 übernommen, wobei auf einem gesonderten Blatt festgehalten wurde, dass sich die Mietdauer nun wiefolgt verändert: 01.02.2010 - 31.01.2015
Handelt es sich hierbei um einen gültigen Zeitmietvertrag?
Befristungsgründe sind nicht benannt.
Ich möchte den Mietvertrag gerne kündigen, gibt es eine Möglichkeit den vertrag vorzeitig zu beenden?