In meinem Studentenwohnheim gibts im Mietvertrag eine Klausel die besagt, dass der Mieter nicht berechtigt ist das Zimmer unterzuvermieten oder auszuleihen, auch Mitübernachtungen sind nicht gestattet.
Die Klausel ist unwirksam weil der Vermieter das ja nicht einschränken darf (solange es im Rahmen von max. 4-6 Wochen bleibt).
Das hab ich soweit auch alles schon gegoogelt, die Frage ist ob das bei Studentenwohnheimen mit evtl. kirchlichen Trägern anders geregelt ist, weil ja beispielsweise die Nebenkosten in der Miete mit drin sind und der Vermieter damit Anspruch auf die Einschränkungen des Besuchsrecht hat, da er ja den Mehrverbrauch der Nebenkosten nicht abgegolten kriegt, wie das bei "normalen" Mieten der Fall ist, dort wird der Mehrverbrauch ja vom Mieter bezahlt.
Ich hab keinen Stress mit der Verwaltung oderso, ich wollte mich nur vorher schlau machen.
Im Endeffekt gehts um die ein oder andere Übernachtung an nem Wochenende, alle 2-3 Wochen.
Also wirklich nur Besuch und nciht als Dauereinrichtung.
Ich denke mal das ichs auch einfach so versuchen könnte, es steht ja keiner draußen vor der Haustür und abzählt wieviele Leute ins Wohnheim reingehen und wiederrauskommen.
P.S. Warum schreiben Vermieter eigentlich soviele gesetzeswidrige Sachen in ihren Mietvertrag?
Bei meinem vorherigen waren auch schon so Späßchen wie "Bei Auszug ist ein zusätzlicher Betrag an die Hausverwaltung zu entrichten (haben wir natürlich nicht gemacht und ein nettes Schreiben mit Verweis aufgesetzt)".
Aber das ist irgendwie alles Bauernfängerei -.-