Vermieter verbietet Mitübernachtung

  • In meinem Studentenwohnheim gibts im Mietvertrag eine Klausel die besagt, dass der Mieter nicht berechtigt ist das Zimmer unterzuvermieten oder auszuleihen, auch Mitübernachtungen sind nicht gestattet.
    Die Klausel ist unwirksam weil der Vermieter das ja nicht einschränken darf (solange es im Rahmen von max. 4-6 Wochen bleibt).
    Das hab ich soweit auch alles schon gegoogelt, die Frage ist ob das bei Studentenwohnheimen mit evtl. kirchlichen Trägern anders geregelt ist, weil ja beispielsweise die Nebenkosten in der Miete mit drin sind und der Vermieter damit Anspruch auf die Einschränkungen des Besuchsrecht hat, da er ja den Mehrverbrauch der Nebenkosten nicht abgegolten kriegt, wie das bei "normalen" Mieten der Fall ist, dort wird der Mehrverbrauch ja vom Mieter bezahlt.
    Ich hab keinen Stress mit der Verwaltung oderso, ich wollte mich nur vorher schlau machen.
    Im Endeffekt gehts um die ein oder andere Übernachtung an nem Wochenende, alle 2-3 Wochen.
    Also wirklich nur Besuch und nciht als Dauereinrichtung.

    Ich denke mal das ichs auch einfach so versuchen könnte, es steht ja keiner draußen vor der Haustür und abzählt wieviele Leute ins Wohnheim reingehen und wiederrauskommen.


    P.S. Warum schreiben Vermieter eigentlich soviele gesetzeswidrige Sachen in ihren Mietvertrag?
    Bei meinem vorherigen waren auch schon so Späßchen wie "Bei Auszug ist ein zusätzlicher Betrag an die Hausverwaltung zu entrichten (haben wir natürlich nicht gemacht und ein nettes Schreiben mit Verweis aufgesetzt)".
    Aber das ist irgendwie alles Bauernfängerei -.-

  • Hallo!

    Sie wohnen in einem Studentenwohnheim und da gelten die Regeln des Trägers und nicht das Mietrecht. Sie riskieren einen fristlosen Rauswurf, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vermieter gesetzlose Sachen schreibt.

    Gründen Sie in einer Wohnung vom Wohnungsmarkt eine WG und Sie können Besuch empfangen, wie es im Mietrecht geregelt ist. Oder haben Sie z.B. in einem Hotel die Möglickkeit offiziell Gäste in Ihrem Zimmer übernachten zu lassen?

  • Vielen Dank für den Hinweis.

    Mir war nicht klar das der Betreiber eines Studentenwohnheims soviele "Freiheiten" genießt.
    Das beispielsweise Kautionen nicht verzinst werden müssen usw war mir klar.
    Aber das diesbezüglich doch noch Einschränkungen bestehen wusste ich nicht.
    Vielen vielen Dank für den Hinweis.

    Ich werd das dann natürlich unterlassen, dazu habe ich zu lange auf den Platz gewartet.

    Nochmal vielen Dank, das wusste ich nicht bzw hab ich nicht gefunden.

  • Die Plätze sind begehrt da die Wohnungen quasi die Hälfte von dem kosten was die "freien" Wohnungen aufm öffentlichen Markt kosten.
    Daher hab ich auch länger warten müssen.
    Was gegen die Hausordnung würde ich sicherlich nicht tun, allerdings werd ich mich mal bei Nachbarn umhören wie das hier geregelt ist.
    Die Gesellschaft vermietet ca. 500 Wohnungen/WGs an Studenten, von daher würde es mich sehr wundern wenn die das so genau sehen, da ich eig. noch nie so mitgekriegt habe das da irgendwer großartig gejammert hat, und bei 500 Studenten müssen ja sicher welche dabei sein die nen Partner haben und deren Problem größer ist als meins :D

    Bei mir gehts eig. nur darum mit nem Kumpel aus der Heimat alle paar Wochen ins Stadion in der Stadt zu gehen, früher hatten wir immer ne stressige (lange) Zugfahrt, nun ließe sich das für ihn entspannter Regeln wenn er nach dem Spiel bei mir schlafen könnte und den nächsten morgen wieder fahren würde.
    Ich werd mich mal schlau machen und die Hausverwaltung fragen..

    Fragen kostet schließlich nix :)

    Nochmal danke an Ihre schnelle und unkomplizierte Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von sypher (4. Oktober 2011 um 22:29)

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