Nachzahlung 2 Jahre nach Auszug (fristl. Kündigung)

  • Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich habe angefangen zu studieren und brauchte unbedingt eine Unterkunft, nach langem suchen, hatte ich endlich eine Zusage bekommen. Da unterschrieb ich den Mietvertrag für ein Jahr. Ausgezogen bin ich nach 10 Monaten, hätte also noch 2 Monatsmieten bezahlen müssen. Jedoch kam nie etwas vom Vermieter, da ich auch mit Ihm absprach, dass ich eher ausziehe. Nun fordert er diese 2 Monatsmieten, fast zweieinhalb Jahre nachdem ich dort ausog...
    Nun meine Frage, ist das rechtens?
    Mein Auto wurde bei ihm auf dem abgeschlossenen Hof beschädigt, deswegen bin ich auch sofort ausgezogen. Gilt dies als Kündigungsgrund für eine fristlose Kündignug? Beweisfotos habe ich auch noch. Weiterhin habe ich mich um Nachmieter bemüht, jedoch konnten diese meinen Vermieter genauso schlecht wie ich selbst erreichen, da er sich zu der Zeit über mehrere Monate in Frankreich aufhielt. Davon habe ich auch noch Beweismails gefunden, aus denen hervorgeht, dass durchaus Leute bereit gewesen wären, mein Zimmer zu übernehmen, jedoch nie mit dem Vermieter sprechen konnten und sich deswegen anderweitig kümmerten.

    Wer kennt sich aus, habe ich noch eien Chance, oder muss ich nun zweieinhalb Jahre später trotzdem noch alles bezahlen?


    Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!

  • Da die reguläre Verjährung 3 Jahre beträgt, ist die Forderung rechtens. Im Nachhinein durch die Beschädigung des Autos eine fristlose Kündigung zu konstruieren ist nur als Scherz zu verstehen.

    Einen Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Alles in Allem keine guten Nachrichten.

  • "Nun meine Frage, ist das rechtens?"
    Ja, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

    "Gilt dies als Kündigungsgrund für eine fristlose Kündignug?"
    Nein. Abgesehen davon besteht doch kein Mietverhältnis mehr. Und selbst wenn, ist das eine alte Kamelle, die keine schnelle Kündigung rechtfertigen würde.

    "dass durchaus Leute bereit gewesen wären, mein Zimmer zu übernehmen,"
    Irrelevant. Wenn im Mietvertrag keine Nachmieterregelung enthalten war, muss der Vermieter auch nicht für andere Interessenten erreichbar sein.

  • Das stand aber im Mietvertrag, dass ich jederzeit ausziehen kann, wenn ich denn einen Nachmieter besorge. Nur doof, wenn der Vermieter nie zu erreichen war und dann nur als Antwort darauf kommt "der potentielle Nachmieter hätte ja auf den Anrufbeantworter sprechen können, dies wäre weiter nach Frankreich geleitet worden usw."

    Weiß eben nicht, ob da eine Mail (einer potentiellen Nachmieterin) ausreicht, die dies noch bestätigt?

  • Da muss man sich sofort kümmern und nicht hoffen, dass der Vermieter seine Forderung vergessen hat. Jetzt nach 2 Jahren ist der Zug betreffend des Widerspruchs wohl abgefahren.

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