Wohnungsabnahme,normale Abnutzung, nachträgliche Mängelbeseitigung

  • Hallo, ich hoffe sehr ich bekomme hier Hilfe.

    Ich wohne seit 7 Jahren in dieser Wohnung, die damals frisch ausgebaut wurde. Leider wurden überwiegend billigste Materialien verwendet und die Handwerker waren nicht vom Fach. (angeblich alles Brüder des Vermieters, die wohl nur mit einem Touristenvisum eingereist sind)

    So ist die Abnutzung, insbesondere der Einbauküche, sicher etwas höher als üblich. Einige Fehler vom Laminatverlegen erkennt auch ein Laie. Auffällig ist auch der Schimmelbefall im Fensterkitt. An der Wand habe ich den Schimmel natürlich im Winter immer selbst beseitigt, aus dem Kitt bekommt man ihn nicht raus. Insgesamt sieht die Wohnung aber gut aus und liegt in einer guten Gegend, sodass der Vermieter zu Recht hofft, dass ein Nachmieter gefunden wird, der die Schäden beseitigt oder akzeptiert.

    Leider durfte ich den Nachmieter nicht selbst suchen (so bekommt der Vermieter noch etwas Provision vom Makler) und so rückt der Zeitpunkt der Übergabe immer näher, ohne dass ich Absprachen treffen kann. Der Vermieter ist nicht bereit zu einer Vorabnahme, da ich mich ja mit dem Nachmieter einigen soll.

    Vom Mieterverein wurde mir jetzt gesagt, dass der Vermieter weder zu Vorabnahme noch zu Abnahme der Wohnung verpflichtet ist und auch im Nachhinein Mängelbeseitigung geltend machen kann. Ich muss sogar die Miete nachzahlen, in der Zeit bis die Wohnung einwandfrei ist.

    Ich habe über die Jahre immer wieder Mängel gemeldet, nie wurde etwas beseitigt, immer wurde ich beschuldigt. Ich habe sogar meinem Vermieter angeboten, drei Wochen früher auszuziehen, damit er die sich ohne Mietausfall um einen ordentlichen Zustand der Wohnung kümmern kann. Darauf geht er nicht ein.

    Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich könnte die 800 € Kaution so gut gebrauchen, da in der neuen Wohnung keine Küche ist. Noch zusätzlich etwas zahlen kann ich wirklich nicht, ich bekomme ja nicht mal einen Kredit. Solange ich noch Kinder im Haus habe, bekomme ich noch ergänzendes Hartz IV. Eigentlich bin ich nicht pfändbar, aber ziehen die Kinder mal aus, sind hohe Schulden aufgelaufen, in meinen Augen völlig zu unrecht.

    Kann mir hier jemand helfen? Das Geld für den Mieterverein war wohl rausgeschmissen. Ich bekam dort auch keine Antwort auf die Frage, was wohl eine normale Abnutzung ist, vielleicht hier?

  • Hallo Hanna,

    "...so rückt der Zeitpunkt der Übergabe immer näher, ohne dass ich Absprachen treffen kann. Der Vermieter ist nicht bereit zu einer Vorabnahme, da ich mich ja mit dem Nachmieter einigen soll."
    Mit einem Nachmieter hast Du keinen Vertrag.

    "Vom Mieterverein wurde mir jetzt gesagt, dass der Vermieter weder zu Vorabnahme noch zu Abnahme der Wohnung verpflichtet ist und auch im Nachhinein Mängelbeseitigung geltend machen kann."
    Ist zutreffend.

    "Ich muss sogar die Miete nachzahlen, in der Zeit bis die Wohnung einwandfrei ist."
    Falsch: Das nennt sich dann Nutzungsentschädigung, die in gleicher Höhe wie die Miete zu zahlen ist.

    "Ich habe über die Jahre immer wieder Mängel gemeldet,"
    Schriftlich nachweisbar?

    "Ich weiß nicht was ich machen soll."
    Ich würde sofort sämtliche Mängel mit Datum, wann sie dem VM mitgeteilt wurden, dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und zeitnahe Beseitiung unter Hinweis auf § 535 BGB einfordern.

    "Eigentlich bin ich nicht pfändbar,"
    Wäre nicht schlecht, wenn der VM das auch wüsste...

    "Ich bekam dort auch keine Antwort auf die Frage, was wohl eine normale Abnutzung ist, vielleicht hier?"
    Ist auch nicht einfach zu beschreiben, was ist denn normal...?

  • Vielen Dank, Berny, ich bin wirklich sehr im Stress (habe drei Jobs und drei Kinder), sodass ich jetzt erst antworte. Mit meinem Nachmieter müsste ich dann einen Vertrag machen. Da ist auch noch die Frage, wie ich das alles formuliere, damit ich nicht mehr belangt werden kann, aber so, dass es auch unterschrieben wird.

    Wichtig ist ja auch, wer die Beweispflicht hat. Wenn die beim Vermieter liegen würde, könnte der schon mal nicht irgendetwas behaupten.

    Ich schreibe gerade meinem Vermieter einen Brief mit der Bitte, dass er meine letzte Miete mit der Kaution verrechnet, da ich sie wegen den Umzugsbelastungen nicht zahlen kann. (Ich habe sonst immer pünktlich gezahlt) Dabei erwähne ich auch, dass ich Alg II bekomme und erinnere ihn an diverse Absprachen, in denen ich mich bereiterklärt habe, kleinere Mängel hinzunehmen.

    Ich habe auch nie eine Mietminderung geltend gemacht. (Das hätte mir ja nur Arbeit gemacht und ich hätte weniger Alg II bekommen) Dazu habe ich noch eine Frage: Kann man wegen Straßenpflasterarbeiten die Miete kürzen? Bei uns wurde über Monate Kopfsteinpflaster verlegt. Ich würde das gern als Entgegenkommen schildern. Vielleicht hat er ja doch ein Einsehen.

    Vielen Dank für deine Hilfe,

    Hanna

  • 1. Sie können mit dem Nachmieter alle möglichen Verträge abschließen, auf Ihr bisheriges Mietverhältnis hat das keinerlei Einfluß.
    Vergessen Sie das!

    2.Eine Verrechnung der Kaution mit der Mietschuld ist rechtlich unzulässig. Wenn der Vermieter mitspielt, können Sie das natürlich versuchen.

    3. Auch eine Mietminderung wegen des Straßenbaus können Sie vornehmen. Erfolg zweifelhaft.
    Als Drohung schon machbar.

  • Kolinum:

    "3. Auch eine Mietminderung wegen des Straßenbaus können Sie vornehmen."
    V O R S I C H T !!!

    "Erfolg zweifelhaft."
    Ja, sehr! Deshalb würde ich sowas doch garnicht hier ansprechen.

    "Als Drohung schon machbar."
    Ich würde mich nicht soo weit aus dem Fenster lehnen...

  • Hallo Kolinum,

    zu 1. Der Vermieter möchte ja, dass ich mich mit dem Nachmieter einige, das muss ja irgendwie schriftlich festgelegt werden. Sollte der Nachmieter dann z.B. den Schimmel beseitigt haben wollen und der Vermieter leitet das an mich weiter, dann sollte der Vertrag so sein, dass automatisch der Nachmieter meine Nachfolge antritt. Noch besser wäre es, wenn der Vermieter verpflichtet werden könnte zu beweisen, dass ich den Schimmel verursacht habe.

    Das Haus ist kurz vor meinem Einzug frisch "verpackt" worden und der Schimmel tritt an einer Stelle auf, an der nie Schränke waren. Ich habe immer richtig gelüftet. Ein Gutachter kann die Ursache sicher feststellen, nur möchte ich ihn nicht bezahlen und den Nutzungsausfall dazu.

    Laut Mietvertrag muss ich nur malern. Aber dem Vermieter passt anscheinend keiner die Mietinteressenten, sodass ich noch nicht mal einen Ansprechpartner habe und auch keinen Termin, wann jemand einziehen will.

    2. Um die Verrechnung bitte ich ja nur in der Hoffnung, der Vermieter lenkt doch noch ein.

    3. Mir geht es bei der Aufzählung der Absprachen mit dem Vermieter, bei denen ich Mängel akzeptiert habe und bei der Darstellung der Gründe für Mietminderung darum, die Mängel noch einmal schriftlich festzuhalten (teils beim Einzug vorhanden, teils in meinen Augen normale Abnutzung)Dass ich nie die Miete gemindert habe, soll mein Entgegenkommen zeigen. Ich denke ja, der Vermieter wäre schon längst mal dran gewesen, auch etwas einzubringen.

    Irgendwie muss man sich doch als Mieter schützen können gegen Vermieter, die Wohnungen mit Billigmaterialien und ohne Fachkräfte mit Hilfe ihrer "Familie" ausbauen und dann beim Auszug dem Mieter die ganze Last aufbürden. Ich erinnere mich nicht, dass mein Vermieter auch nur eine Reparatur bezahlt hat.

    Hanna

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