Hallo Kolinum,
zu 1. Der Vermieter möchte ja, dass ich mich mit dem Nachmieter einige, das muss ja irgendwie schriftlich festgelegt werden. Sollte der Nachmieter dann z.B. den Schimmel beseitigt haben wollen und der Vermieter leitet das an mich weiter, dann sollte der Vertrag so sein, dass automatisch der Nachmieter meine Nachfolge antritt. Noch besser wäre es, wenn der Vermieter verpflichtet werden könnte zu beweisen, dass ich den Schimmel verursacht habe.
Das Haus ist kurz vor meinem Einzug frisch "verpackt" worden und der Schimmel tritt an einer Stelle auf, an der nie Schränke waren. Ich habe immer richtig gelüftet. Ein Gutachter kann die Ursache sicher feststellen, nur möchte ich ihn nicht bezahlen und den Nutzungsausfall dazu.
Laut Mietvertrag muss ich nur malern. Aber dem Vermieter passt anscheinend keiner die Mietinteressenten, sodass ich noch nicht mal einen Ansprechpartner habe und auch keinen Termin, wann jemand einziehen will.
2. Um die Verrechnung bitte ich ja nur in der Hoffnung, der Vermieter lenkt doch noch ein.
3. Mir geht es bei der Aufzählung der Absprachen mit dem Vermieter, bei denen ich Mängel akzeptiert habe und bei der Darstellung der Gründe für Mietminderung darum, die Mängel noch einmal schriftlich festzuhalten (teils beim Einzug vorhanden, teils in meinen Augen normale Abnutzung)Dass ich nie die Miete gemindert habe, soll mein Entgegenkommen zeigen. Ich denke ja, der Vermieter wäre schon längst mal dran gewesen, auch etwas einzubringen.
Irgendwie muss man sich doch als Mieter schützen können gegen Vermieter, die Wohnungen mit Billigmaterialien und ohne Fachkräfte mit Hilfe ihrer "Familie" ausbauen und dann beim Auszug dem Mieter die ganze Last aufbürden. Ich erinnere mich nicht, dass mein Vermieter auch nur eine Reparatur bezahlt hat.
Hanna