Beiträge von Harald_T

    Vielen Dank für die erschöpfende Antwort. :)

    Es ging mir nicht um die Frage, ob er vielleicht irgendwann eine Kaution erheben wird, sondern doch wohl eher vielmehr darum, ob diese Klausulierung rechtens sein mag.

    Hallo erst einmal zusammen,

    ich hoffe, ich bin hier richtig, denn das was ich wissen möchte, habe ich so über die Suchefunktion bislang nicht gefunden.

    Es geht darum, das wir in einem Haus wohnen, das meine Lebensgefährtin gemietet hat. Im Mietvertrag gibt es eine Klausel bzgl. der Mietkaution. Sinngemäß heisst es, das vorerst auf die Mietkaution verzichtet wird.

    Darf der Vermieter im Nachhinein eigentlich noch eine Kaution erheben in einem solchen Fall oder ist dieser Passus eigentlich von vornherein nicht richtig? Denn wenn eine Kaution erhoben werden würde, würde dies dann doch eine nachträgliche Vertrags-Änderung zur Folge haben, oder? Muss man einer solchen dann zustimmen?

    Vielen Dank schon mal für Eure Ratschläge.

    Lg,

    Harald

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