Gründe für fristlose Kündigung durch Mieter

  • Also bei mir stimmt nichts mit der Wohnung.
    Habe keinen Waschmaschinenanschluss, Keinen Kellerraum wie laut Mietvertrag eigendlich Vereinbart ist. Und zum schluss kommt jetzt auch noch ein undichtes Dach hinzu, und ich selber soll mich um eine Firma Kümmern die das Machen soll.
    Frage? Reicht das um fristlos zu Kündigen?

  • Hallo,

    hier findest Du einige Beispiele für Gründe einer frsitlosen Kündigung aus Sicht des Mieters.

    Wenn dem Mieter der Gebrauch der Mietsache zumindest teilweise nicht rechtzeitig gewährt wird, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, siehe § 543 Abs. 2 Nr.1 BGB.

    ABER: Wenn Du schon längere Zeit in der Wohnung wohnst und damit von dem Mangel schon länger Kenntnis hast, kann das Recht auf eine fristlose Kündigung verwirkt sein (näheres weiter unten in dem verlinkten Text).

    Beachte aber neben dem reinen Kündigungsgrund auch, dass in der Regel eine Abmahnung an den Vermieter erfolgt sein muss (siehe oben im selben Text).

    Zum Dach: Die Behebung des Schadens am Dach ist Sache des Vermieters. Sofern Deine Wohnung direkt von dem undichten Dach betroffen ist, sprich wenn es in die Wohnung reinregnet, könnte dies einen Mietminderungsgrund darstellen. Das wäre jedoch im Einzelfall genauer zu prüfen.

    Gruß

    Philipp

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