Kündigungsfrist gerechtfertigt?

  • Guten Abend,
    ich habe eine schwierige Frage. Das Haus, in dem mein Freund seit 8 Jahren wohnt, wurde verkauft und er hat mit der neuen Eigentümerin einen - bis 28.02.2012 befristeten- Mietvertrag geschlossen. Mündlich hat er mit der Vermieterin besprochen, daß er auszieht, wenn er eine passende Bleibe gefunden hat. Das ist jetzt der Fall, seine Vermieterin besteht jetzt allerdings auf die im Mietvertrag festgelegten 3 Monate Kündigungsfrist. Da sie das Haus ab Frühjahr 2012 selbst bewohnen möchte, hat mein Freund ja nicht die Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen. Ist er unter diesen Umständen verpflichtet, die Miete 3 Monate weiter zu zahen?
    Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich herzlich im voraus

  • Wenn im Mietvertrag als Grund für die Befristung der Eigenbedarf der Vermieterin angegeben ist, dann handelt es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag. Und ein solcher ist zulässig.

    Wenn im Mietvertrag keine Klausel enthalten ist, dass der Mieter bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses einen Nachmieter stellen kann, so ist die Vermieterin nicht verpflichtet, einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Vertragslaufzeit zuzustimmen. Das kann sogar bedeuten, dass die Miete bis zum 28.02.2012 zu zahlen ist.

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