Vermieter will Wasserschaden nicht beheben

  • Hallo,
    In meiner WG gibt es seit über einem Jahr einen Wasserschaden in der Küche (jedes Mal wenn es regnet tropft es vond er Decke).
    Es gibt zwar seitdem eine Mietminderung, aber mir wäre stattdessen die Behebung des Schadens lieber. Wir haben den Vermieter schon mehrfach darauf hingewiesen und er hat jedes Mal versprochen sich darum zu kümmern, aber da ist seit über einem Jahr nichts passiert.
    Habt ihr irgendwelche Tipps für mich, wie ich meinen Vermieter dazu bringen kann endlich mal aktiv zu werden?
    Danke und Gruß,
    Slevin

  • Nein, leider nicht.
    Immer nur mündlich :-/

    edit:
    Für die Zukunft: Würde eine einfache E-Mail (mit einer Fristsetzung) als "beweisbar" genügen?

    edit2:
    Und wie sollte ich im aktuellen Fall nun weiter vorgehen?
    So ein Einschreiben aufsetzen und darin eine Frist angeben? Aber was muss dann in diesem Einschreiben drin stehen, bzw. auf welches Gesetz kann ich mich berufen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Slevin (26. September 2011 um 17:09)

  • Zitat

    Immer nur mündlich :-/

    Das ist für weitergehende Forderungen schlecht, sehr schlecht.

    Zitat

    Würde eine einfache E-Mail (mit einer Fristsetzung) als "beweisbar" genügen?

    Nein, natürlich nicht. Sie beweisen lediglich den Versand, aber nicht den Erhalt einer Mail.

    Für Geburtstagsgrüße o.ä. sind Mails sicherlich okay. Aber wenn ich meinen Vermieter unter "Druck" setzen will wegen einer länger anstehenden Mängelbehebung, dann muss es beweisbar (Einwurfeinschreiben) sein. Statt eines Einschreibens kann man aber auch im Beisein eines Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen.

  • Das ist für weitergehende Forderungen schlecht, sehr schlecht.

    Ich bin zwar nur ein Laie, aber durch das Zugeständnis der Mietminderung kann man doch schlussfolgern, dass der Vermieter schon lange vom Schaden wusste?!

    Bitte noch mein "edit2" im letzten Post beachten: Was muss im Einschreiben alles drin stehen?

  • Zitat

    Und wie sollte ich im aktuellen Fall nun weiter vorgehen?
    So ein Einschreiben aufsetzen und darin eine Frist angeben? Aber was muss dann in diesem Einschreiben drin stehen, bzw. auf welches Gesetz kann ich mich berufen?

    Setzen Sie eine nicht zu lange Frist (14 Tage) zur Behebung des Mangels und entscheiden Sie sich, ob Sie die Miete um weitere Prozente kürzen, oder einen Handwerker mit der Behebung des Schadens beauftragen. Entweder auf Rechnung des Vermieters, oder mit Verrechnung der Miete/Nebenkosten.

    Rechtslexikon Mietminderung

  • Ein Jahr! Da hätte ich (nach entsprechender rechtlicher absicherung) schon längst selbst jemanden gerufen, der das repariert und die Rechnung an den Vermieter geschickt. Etwas anderes wird der doch wohl auch nicht machen, oder? Und gerade bei Wasserschäden ist sein Verhalten skandalös.

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