Hallo an alle,
wir sind gestern, nach nur 11 Monaten, ausgezogen und haben mit den neuen Mietern ausgemacht, dass sie die wohnung streichen und herrichten.
Wir sind so schnell wieder ausgezogen weil das Haus eine einzige Kathastrofe war. Schimmel, Kanalgerruch, Wasserhahn defekt und ewig kalt, um nur mal einiges zu nennen.
Grade eben ruft unsere ehemalige Vermieterin an und flippt total aus wir hätten ihr das ganze Haus ruiniert, überall wäre dreck wir hätten die wasserhähne kaputt gemacht, alles verkratzt, und die Farbe die wir dem neuenen Mieter bereitgestellt hätten wäre die Falsche und ich könnte mir´diese in den A.... schieben, wir hätten die Sickergrube nicht leeren lassen, sie würde uns am Montag anzeigen wegen Mietbetrug da wir die letzte Miete nicht gezahlt hätten. Einfach ganz viele Vorwürfe die ich nicht alle nenne kann und will.
Jetzt weiß ich nicht wie ich damit umgehen soll mir machen uns natürlich gedanken.
Was sollen wir tun Anwalt? Es gibt auch kein Übergabeprotokoll da die Vermieterin sich beim einzug geweigert hat dies zu unterschreiben und beim auszug und der Schlüsselübergabe ist Sie einfach nicht gekommen.
Für jegliche hilfe sind wir sehr dankbar.
Auszug und Vermieter flippt voll aus
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ron -
23. Januar 2010 um 11:35 -
Erledigt
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Hallo ron,
zunächst mal zum strafrechtlichen Teil: Mietbetrug als dezidierten Straftatbestand gibt es so nicht. Ein Betrug nach § 263 StGB kann jedoch in Form eines sogenannten Eingehungsbetrugs begangen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man eine Zahlungsverpflichtung eingeht und dabei (!) zumindest damit rechnet, diese nicht begleichen zu können. Handelt es sich bei der Zahlungsverpflichtung um eine Solche aus einem Mietvertrag spricht man auch von Mieteingehungsbetrug.
Für die Annahme eines (Mieteingehungs-)Betrugs ist es jedoch in der Regel erforderlich, dass der Mieter schon beim Abschluss des Mietvertrags nicht vorhatte die fällige Miete zu zahlen.
Zum anderen Teil: Habt ihr denn für euch ein Protokoll oder Fotos vom Zustand der Wohnung beim Einzug erstellt?
Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass jeder für sich günstige Umstände beweisen muss. Deis trifft also auch zu, wenn der Vermieter behauptet, es seien Schäden durch Mieter entstanden. Insofern ist das fehlen eines Übergabeprotokolls zunächst einmal nicht nur für den Mieter nachteilhaft. Auch für den Vermieter dürfte sich hieraus eine erheblich schwerere Beweisführung ergeben.
Darüber wird es sicherlich eine Vielzahl an Personen geben, die den Zustand der Wohnung bei Einzug bezeugen könnten (Umzugshelfer usw.).
Wichtig ist, dass man sich nicht zu Unterschriften oder Aussagen hinreissen oder überreden lässt, die entsprechende Ansprüche begründen. Mit der Hinzuziehung eines Anwalts würde ich warten bis entweder konkrete Forderungen gestellt (und ersthaft durchzusetzen versucht) werden oder - was wahrscheinlicher ist - die Rückzahlung der gestellten Mietsicherheit verweigert wird...
Gruß,
Philipp
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