Hallo,
ich bin kurz vor meinem Auszug und wollte mal wissen ob ich laut mietvertrag verpflichtet bin zu streichen. in meinem mietvertrag steht folgendes:
,,die wohnung wurde frisch gestrichen ohne nägel, dübel oder dübellöcher, sichtbare schäden und unnötige reparaturen übergeben. die wohnung ist in gleicher weise nach beendigung des mietvertrages zurückzugeben.''
danke für die antworten