Streichen/Renovieren bei Einzug?

  • Hallo,
    angenommen man hat eine Wohnung gemietet. Die Regelung besagt, dass bei Auszug renoviert bzw. gestrichen werden soll.
    Die Vormieter haben jedoch nur die vorher farbig gestrichenen Wände wieder weiß gestrichen, denn an einigen Stellen sind nicht renovierte Gebrauchsstellen zu erkennen (zugespachtelte Dübel-Löcher ohne Überstrich, Fettflecken an der Tapete in der Küche und sich lösende Tapete.

    Außerdem müssen die Rolladenbänder erneuert werden (Vermieter hat hierzu Firma beauftragt). Da es sich jedoch nicht um Außenrolladen handelt, werden bei dem Austausch wohl die Tapeten über dem Rolladenkasten beschädigt werden.
    Wer ist nun für was verantwortlich? Kann man im Übernahmeprotokoll eine Ergänzung zum Vertrag aufnehmen, sodass man bei Auszug nicht noch einmal streichen bzw. renovieren muss? Oder muss der Vermieter für einen anständigen Zustand sorgen? Kann man einen Teilbetrag der Kosten verlangen (hätte den Vormietern nicht die Kaution einbehalten werden müssen?)? Was ist mit den Tapeten auf den Rolladenkästen, da der Schaden nicht durch die neuen Mieter verursacht wurde?

    Vielen Dank!

  • Wenn Sie bei der Anmietung Mängel feststellen verzichten Sie auf den Mietvertrag oder Sie müssen sich das im Mietvertrag vorhalten lassen. Was Sie mit dem Vermieter vereinbaren ist allein Ihre Angelegenheit

  • Zitat

    Kann man im Übernahmeprotokoll eine Ergänzung zum Vertrag aufnehmen, sodass man bei Auszug nicht noch einmal streichen bzw. renovieren muss? Oder muss der Vermieter für einen anständigen Zustand sorgen?

    Ist denn im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen worden wie die Wohnung bei Mietbeginn übergeben wird? Wenn ja so ist der Vermieter in der Pflicht, diesen Zustand herzustellen.

    Auch im Übergabeprotokoll können durchaus vom Mietvertrag abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Da es sich dabei um Indivicualvereinbarungen handelt, haben diese auch Gültigkeit.

  • Hallo Gruwo,

    der Punkt "Der Vermieter verpflichtet sich, vor dem Einzug (...) folgende Arbeiten in den Mieträumen vornehmen zu lassen:" ist leider leergelassen worden. Genauso wie der Punkt, dass wir uns zu irgendwelche Arbeiten verpflichten.

    Ansonsten gibt es im Vertrag den Punkt der Schönheitsreparaturen mit den Zeitabständen 5 Jahre für Küchen, Bäder etc, 8 Jahre für Wohnräume usw. und 10 Jahre für z. B. Abstellräume.
    Darin steht unter anderem, dass "die Räume bei Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden müssen, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."

    Also recht schwammig. Na ja, wir werden mal sehen, wie wir uns mit dem Vermieter einigen...

    Besten Dank schon mal!

  • Das klingt für mich aber nach einer ganz normalen Vereinbarung, wenn eine Wohnung in einem unrenovierten Zustand vermietet wird. Entscheidend ist nur, dass keine starre Fristenregelung vereinbart wurde.

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