Hallo Gruwo,
der Punkt "Der Vermieter verpflichtet sich, vor dem Einzug (...) folgende Arbeiten in den Mieträumen vornehmen zu lassen:" ist leider leergelassen worden. Genauso wie der Punkt, dass wir uns zu irgendwelche Arbeiten verpflichten.
Ansonsten gibt es im Vertrag den Punkt der Schönheitsreparaturen mit den Zeitabständen 5 Jahre für Küchen, Bäder etc, 8 Jahre für Wohnräume usw. und 10 Jahre für z. B. Abstellräume.
Darin steht unter anderem, dass "die Räume bei Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden müssen, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."
Also recht schwammig. Na ja, wir werden mal sehen, wie wir uns mit dem Vermieter einigen...
Besten Dank schon mal!