Ältester Mieter zahlt höchste Miete?????

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen seit genau 11 Jahren in derselben Wohnung. Die Wohnung (4 Zimmer 93 cm²) haben wir damals für 1100 DM gemietet und zahlen heute 823,66 €.

    Wir sind die ältesten Mieter im Haus und zahlen die höchste Miete. Mieter die über uns wohnen (gleiche Wohnung) zahlen 760 € und sind zwei Jahre nach uns eingezogen. Ein anderer Nachbar der letztes Jahr eingezogen ist zahlt 808 € (auch 4 Zimmer, anders geschnitten)

    Nun die Frage; müssten wir nicht, als die ältesten Mieter, eine geringere Miete zahlen oder besteht solch ein Anspruch gar nicht???

  • Hallo acan,

    im (Miet-)Recht gibt es keine Sentimentalitäten.
    Auch ich bin in meinem 24er MFH der von der Mietdauer her der älteste.

    Wenn Ihr eine hohe Miete zahlt, ist die ja irgendwann mal schrittweise so entstanden, wo Ihr wohl zugestimmt haben werdet.

    Hier in unserem Block zahlen alle Mieter den gleichen Quatmetermietpreis. Wie das bei Euch ist, hast Du jedoch nicht geschrieben.

  • Nun die Frage; müssten wir nicht, als die ältesten Mieter, eine geringere Miete zahlen oder besteht solch ein Anspruch gar nicht???

    Das ist völlig korrekt. Die Mietpreise sind frei aushandelbar und diese haben sie bei der Unterschriftsleistung so akzeptiert. Sie müssen nur darauf achten, das diese nicht erheblich über den bei Ihnen gültigen Mietspiegel liegen.

    Die Höhe der Mietzahlungen anderer Leute sind für Sie tabu und können auch von den Ihrigen erheblich abweichen.

    Gleichmacherei, wie sie mal gang und gäbe in der DDR waren, wollen Sie doch nicht!

  • Hallo acan,
    einen rechtlichen Anspruch auf Alter bzw. Wohndauer in Verbindung mit den Mietzins ist mir nicht bekannt. Vielmehr ist es von Bedeutung wie sich der Mietzins zusammen setzt. In der Regel nach qm Wohnflaechen / Nutzflaeche. Dabei kommen dann noch Zu- oder Abschlaege ( Balkon, Dachschraegen etc. )
    Es stellt sich hierbei aber mehr die Frage ob Ihr Mietzins in Vergleich zu der identischen Wohnung im "Gruenen" Bereich ( Mietspiegel etc. ) ist. Da eine Ueberpruefung sehr unfangreich ist, kann hierbei am besten der Mieterschutzbund helfen. Selbst die Steigerung von 1100 DM auf 823,66 Euro innerhalb von 11 Jahren ist schon fragwuerdig. Eine genaue Ueberpruefung ( Mietspiegel, Mieterhoehungen etc. ) bringt Klarheit.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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