Nutzungsentschädigung gerechtfertigt oder nicht?

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem als ich aus meiner lezten Wohnung ausgezogen bin war das ein ziemlich chaotischer Prozess.
    Ich hatte als ich die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses verließ noch die Putzsachen in der Wohnung stehen und wollte diese kurz darauf abholen. Das war der zweite Tag im neuen Monat desweiteren musste ich noch die Schlüssel zurückgeben.
    Als ich an der Wohnung ankamm stellte ich fest das die Sachen vor der Tür standen und die Schlösser ausgetauscht waren. Ich hab dann die Schlüssel in den Briefkasten geworfen und habe mir gedacht dass das Thema nun erledigt sei.

    Vor kurzem bekam ich einen Brief von dem Anwalt meines ehemaligen Vermieters der Nutzungsentschädigung fordert.
    Da ich die Schlüssel nicht zurückgegeben hätte und er die Wohung bis heute nicht weitervermieten konnte. Ist die Forderung gerechtfertigt oder nicht?

    Die Forderung ist Teil einer anderen Forderung von noch offenen Mietkosten welche ich schon begonnen habe zu Tilgen
    Zur Veranschaulichen eine kleine Überischt der Zahlen:

    offene Mieten 2x : 600€
    Nutzungsentschädigung 2x 450€
    + Zinsen und Anwaltskosten 250€

    Meine Kaution in höhe von 900€Bekomm ich auch noch

  • Auch wenn es zwar möglich wäre, dass der Vermieter hier nur Geld von dir fordert, weil er die Wohnung evtl. nicht direkt neu vermietet bekommen hat und nun seinen Ausfall gering halten will, ist die Frage aller Fragen:

    Gibt es Zeugen, dass das Schloss ausgewechselt war und dir somit eine weitere Nutzung garnicht möglich gewesen wäre?
    Gibt es Zeugen dafür, dass du die Schlüssel tatsächlich eingeworfen hast?

    Grundsätzlich war der Einwurf der Schlüssel keine Wohnungsübergabe.

  • Also mein ehemaliger Mitbewohner ist Zeuge das die Schlösser ausgetauscht wurden.
    Als ich das mit den Schlössern gemerkt habe war meine Mutter dabei sie hat auch den Schlüssel einwurf gesehn...

  • Zitat


    Das war der zweite Tag im neuen Monat desweiteren musste ich noch die Schlüssel zurückgeben.
    Als ich an der Wohnung ankamm stellte ich fest das die Sachen vor der Tür standen und die Schlösser ausgetauscht waren. Ich hab dann die Schlüssel in den Briefkasten geworfen.

    Die Rückgabe der Wohnung hat am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen mit den Schlüsseln.

    Zitat

    Vor kurzem bekam ich einen Brief von dem Anwalt meines ehemaligen Vermieters der Nutzungsentschädigung fordert.
    Da ich die Schlüssel nicht zurückgegeben hätte und er die Wohung bis heute nicht weitervermieten konnte.
     Ist die Forderung gerechtfertigt oder nicht?
    Die Forderung ist Teil einer anderen Forderung von noch offenen Mietkosten welche ich schon begonnen habe zu Tilgen

    Eine Nichtweitervermietung müsste der Anwalt nachweisen.
    Für Mietschulden und sonstige Fehler bei der Übergabe sowie die Anwaltskosten müssen Sie schon tragen.

    Zitat

    Meine Kaution in höhe von COLOR="Lime"]900€[/COLOR]Bekomm ich auch noch

    Möglichweise erst nach 6 Monaten und einen Teil nach der Betriebskostenabrechnung.

  • Zitat

    Meine Kaution in höhe von 900€Bekomm ich auch noch

    Wieso das? Die Kaution ist unter anderem eine Sicherheit für nicht gezahlte Miete und kann vom Vermieter dafür verwendet werden.

    Und dann denke ich, dass bei offenen Mieten in Höhe von 1.200,- Euro Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt wurde. Deshalb befürchte ich, dass die Forderung des RA aud diesem Umstand basiert und da kann ein Forum wirklich nicht helfen, weil der Durchblick fehlt.

  • Ich gehe momentan auch mal davon aus, dass hier das Mietverhältnis aufgrund von Mietrückständen seitens des Vermieters fristlos gekündigt wurde.

    Im Falle einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses hat der Vermieter das Recht, den ihm im Rahmen einer dreimonatigen Kündigungfrist bis zur Neuvermietung der Wohnung entstehenden Mietausfall (Kaltmiete) als Schadenersatz geltend zu machen.

  • Also die Kündigung wurde seitens von uns eingereicht wir sind dann auch gemäß der Kündigungsfrist erst nach dieser ausgezogen.... Die offenen Mietrückstände sind mitlerweile so gut wie getilgt

  • Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurden und Sie den Nachweis führen können, dass das Schloss der Wohnung vor der Schlüsselrückgabe durch den Vermieter getauscht wurde, besteht selbstverständlich kein Anspruch auf Nutzungs- oder Mietausfall seitens des Vermieters.

  • Die Rückgabe der Wohnung hat am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen mit den Schlüsseln.


    Grundsätzlich ja. Ist jedoch der letzte Tag d.M. ein Sonntag, kann die Rückgabe auch noch am folgenden Montag *) erfolgen.
    *) Ich weiss nicht mehr genau, ob ich da auch noch etwas von bis 18:00 gelesen hatte.

  • Zitat


    Ich weiss nicht mehr genau, ob ich da auch noch etwas von bis 18:00 gelesen hatte.

    Gefunden:
    BGB § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
    Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

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