Nach Austausch defekter Geräte minderwertige Ausstattung - Mietminderung?

  • Hallo an Alle,

    ich würde mich sehr für Eure Meinungen interessieren. Wir wohnen in einer Wochnung mit voll ausgestatter Küche - diese ist im Mietvertrag festgehalten - wird also mitgemietet.

    Nun hatten wir aber seit einiger Zeit Probleme mit dem Herd und mit dem Geschirrspüler. Das hatten wir unserem Vermieter bereits vor über einem Jahr mitgeteilt, der darauf dann (nach mehrfacher Erinnerung unsererseits) nach ein paar Wochen mal einen Fachmann vorbei geschickt hat.
    Viel konnte er an den Geräten auch nicht retten - der Geschirrspüler hat nach der "Reperatur" immernoch die selben Probleme gemacht und zu einer Reperatur des Herdes hat der Fachmann auch abgeraten, da es sich für das alte Teil finanziell nicht mehr rentieren würde.

    Nach sehr langem Hin und Her haben wir nun tatsächlich vor einer Woche einen neuen Geschirrspüler und einen neuen Herd (+Cerankochfeld) bekommen.

    Das Problem nun ist:
    Unser Vermieter hat Ausschau nach dem billigsten vom billigen gehalten,daran stören wir uns ja nicht großartig ABER:
    1. hat der neue Geschirrspüler einen deutlich kleineren Innenraum was für uns heisst dass wir die Maschine öfter ein und ausräumen müssen (und öfter Einschalten...)
    2. die eigentliche Frechheit: da der VM für die Geräte und die vorher gehenden Reperaturen schon soviel Geld ausgeben musste hat er uns für den Herd eine Ceranplatte mit nur 3 Kochstellen statt der üblichen 4 besorgt...

    Wir haben ihn wegen der Ceranplatte bereits angeschrieben,seine Aussage war dass ihn die ganze Sache sowieso schon so viel Geld gekostet habe und deswegen die Platte mit nur 3 Kochfelder statt 4...

    Inzwischen sind wir natürlich ziehmlich verärgert da unser Vermieter auf ausschließlich unsere Kosten sparen möchte (obwohl er das mit Sicherheit nicht nötig hätte) und dazu noch die Skrupellosigkeit hatte unsere Miete ab diesem Monat erhöhen zu wollen.

    Was können wir nun machen, wir würden uns mit der Ceranplatte und dem kleineren Geschirrspüler abfinden, wollen aber natürlich nicht die Benachteiligten sein,nur weil der Vermieter nicht mehr Geld ausgeben möchte. Können wir bei sowas noch die Miete kürzen, oder währe das nicht rentabel. Zwar funktionieren die Geräte nun, aber es ist halt ein geringerer Standard als der ursprünglich gemietete.

    Was ist mit einer rückwirkenden Mietminderung, ich glaube irgendwo gelesen zu haben dass man dafür die Miete vorher "Unter Vorbehalt" gezahlt haben muss.
    Oder können wir nun einfach -sagen wir mal 7% Minderung- für die ~13 Monate zusammenrechnen seitdem unsere Vermieter von den Mängeln wusste und mit der nächsten Miete verrechnen?

    Wir würden uns sehr über Eure Meinungen freuen,

    Viele Grüße,
    Chris

  • Hallo Chris,

    "1. hat der neue Geschirrspüler einen deutlich kleineren Innenraum was für uns heisst dass wir die Maschine öfter ein und ausräumen müssen (und öfter Einschalten...)"
    Verstehe nicht richtig. Die Innenräume müssten doch bei den zwei üblichen Breiten (60 oder 45cm) annähernd gleich sein.

    "2. die eigentliche Frechheit: da der VM für die Geräte und die vorher gehenden Reperaturen schon soviel Geld ausgeben musste hat er uns für den Herd eine Ceranplatte mit nur 3 Kochstellen statt der üblichen 4 besorgt..."
    Dumm von ihm. Das ist ganz klar eine gewisse Gebrauchseinschränkung.
    Ich hatte neulich bei der Obdachlosenhilfe für einen Bekannten einen deutschen Marken.Herd mit 4 Platten und Backofen mit Ventilator und Beleuchtung für 20(!) Euronen erstanden...

    "Wir haben ihn wegen der Ceranplatte bereits angeschrieben,seine Aussage war dass ihn die ganze Sache sowieso schon so viel Geld gekostet habe und deswegen die Platte mit nur 3 Kochfelder statt 4..."
    Ist m.E. kein Argument.

    "und dazu noch die Skrupellosigkeit hatte unsere Miete ab diesem Monat erhöhen zu wollen."
    Verstehe Euren Ärger. Rechtlich habe die beiden Geschichten jedoch kaum etwas miteinander zu tun. Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?

    "Was können wir nun machen, wir würden uns mit der Ceranplatte und dem kleineren Geschirrspüler abfinden, wollen aber natürlich nicht die Benachteiligten sein,nur weil der Vermieter nicht mehr Geld ausgeben möchte. Zwar funktionieren die Geräte nun, aber es ist halt ein geringerer Standard als der ursprünglich gemietete."
    Ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

    "Können wir bei sowas noch die Miete kürzen, oder währe das nicht rentabel."
    Davon würde ich vorerst abraten. Erst mal die Reaktion auf die Reklamation abwarten.

  • Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort!

    "Verstehe nicht richtig. Die Innenräume müssten doch bei den zwei üblichen Breiten (60 oder 45cm) annähernd gleich sein."
    Ja, der Unterschied ist nicht riesig, aber beim Einräumen dennoch deutlich bemerkbar.Da möchten wir unserem VM -im Gegensatz zum Ceranfeld- auch garnichts böses unterstellen, da er unseren Geschirrspüler natürlich nicht so gut kannte wie wir.


    "Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?"
    Ja, das haben wir bereits vor 3 Monaten bekommen, aber es ist halt ziemlich frech, da wir vor 3 Monaten eben noch keine funktionierenden Geräte hatten (obwohl es ihm schon seit sehr langer Zeit bekannt war)

    "Ich würde den VM schriftlich nachweislich auffordern, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen."
    Ja, wir hatten mit Ihm per SMS geschrieben,die Erklärung dafür war eben er möchte nicht mehr Geld ausgeben und als wir ihm dann geschrieben haben dass wir trotzdem die Küche wieder so ausgestattet haben möchten wie wir sie ursprünglich mitgemietet haben hat er nicht mehr geantwortet...

    Uns reicht es halt allmählich mit ihm, für die Beschaffung der 2 neuen Geräte haben wir ihm über 1 Jahr Zeit gelassen, ihm immer die volle Miete gezahlt trotz der Mängel und viieeel Geduld gehabt und als Dankeschön bekommen wir nun eine minderwertige Austattung als vorher (+Mieterhöhung-auch wenn es nicht direkt was miteinander zu tun hat)

    Nun bedauern wir dass wir uns ihm gegenüber so sozial verhalten und über so einen langen Zeitraum immer die volle Miete gezahlt haben.
    Eine Mietminderung war nicht unsere erste Wahl, doch nun reicht es einfach - er möchte auch an jeder Ecke und auf unsere Kosten Geld sparen.

    Ich schätze mal dass bei einer zukünftigen Mietminderung nicht so viel drin sein wird, denn -was ich mal irgendwo gelsen habe- liegen die Prozentsätze für defekte Küchengeräte irgendwo zwischen 3 und 6 Prozent und da sie ja nun nicht mehr defekt sind, sondern hauptsächlich "nur" eine Herdplatte fehlt...

    Lieber währe es uns halt die Miete rückwirkend zu mindern da es offensichtlich ein Fehler war sie komplett zu bezahlen.
    Können wir nun -sagen wir mal z.B 7%- von den ca. 13Monaten in denen die Mängel nicht beseitigt wurden abziehen und diesen Betrag dann einfach bei der nächsten Miete weniger überweisen?


    Viele Grüße,
    Chris

  • Hallo Chris,

    "Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?"
    Ja, das haben wir bereits vor 3 Monaten bekommen,"
    Welche Begründung dafür?
    Wie habt Ihr reagiert?

    "Ja, wir hatten mit Ihm per SMS geschrieben,"
    Das ist Banane. Richtig wäre per Einwurfeinschreiben.
    Würde ich jetzt nachholen mit dem Inhalt, wie ich ihn bereits andeutete.

    "Ich schätze mal dass bei einer zukünftigen Mietminderung nicht so viel drin sein wird, denn -was ich mal irgendwo gelsen habe- liegen die Prozentsätze für defekte Küchengeräte irgendwo zwischen 3 und 6 Prozent und da sie ja nun nicht mehr defekt sind, sondern hauptsächlich "nur" eine Herdplatte fehlt..."
    Also, vergiss' es.

    "Lieber währe es uns halt die Miete rückwirkend zu mindern da es offensichtlich ein Fehler war sie komplett zu bezahlen.
    Können wir nun -sagen wir mal z.B 7%- von den ca. 13Monaten in denen die Mängel nicht beseitigt wurden abziehen und diesen Betrag dann einfach bei der nächsten Miete weniger überweisen?"
    Wenn Du bereit bist, vor Gericht teures Lehrgeld zu zahlen...: Risiko!
    Du kannst doch nicht gerichtsfest nachweisen, dass Du ihn vor 13 Monaten... nee, würde ich sein lassen.

  • Hi Berny,

    ""Habt Ihr schon sein schriftliches Mieterhöhungsverlangen?"
    Ja, das haben wir bereits vor 3 Monaten bekommen,"
    Welche Begründung dafür?"
    Die Begründung dafür ist eine (auch im Mietvertrag vereinbarte) Indexmiete (ich glaub das heist so...)also eine Miete die sich der Inflation anpasst.Die Erhöhung wird also so schon ok sein... aber war halt kein passender Zeitpunkt damit anzufangen - was auch ein Grund für uns war nicht mehr auf unseren VM Rücksicht zu nehmen.
    Reagiert haben wir darauf garnicht.

    " Richtig wäre per Einwurfeinschreiben"
    Ja, das haben wir bisher nicht in Erwägung bezogen weil er in der selben Strasse wohnt und wir ihn meistens antreffen können.

    "Wenn Du bereit bist, vor Gericht teures Lehrgeld zu zahlen...: Risiko!
    Du kannst doch nicht gerichtsfest nachweisen, dass Du ihn vor 13 Monaten... nee, würde ich sein lassen"
    Das stimmt. Aber in welchem Fall kann man das schon 100%? Wir haben noch einige alte gespeicherte SMS in denen hervorgeht dass ihm die Mängel bekannt sind ob das natürlich reichen würde weiss ich auch nicht...


    Weil eine zukünftige Minderung wahrscheinlich quasi sinnlos währe,er aber offensichtlich keine andere Platte besorgen möchte währe das ja nur unsere einzige Möglichkeit um nicht nur als Benachteiligte übrig zu bleiben...

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