Hallo an Alle,
ich würde mich sehr für Eure Meinungen interessieren. Wir wohnen in einer Wochnung mit voll ausgestatter Küche - diese ist im Mietvertrag festgehalten - wird also mitgemietet.
Nun hatten wir aber seit einiger Zeit Probleme mit dem Herd und mit dem Geschirrspüler. Das hatten wir unserem Vermieter bereits vor über einem Jahr mitgeteilt, der darauf dann (nach mehrfacher Erinnerung unsererseits) nach ein paar Wochen mal einen Fachmann vorbei geschickt hat.
Viel konnte er an den Geräten auch nicht retten - der Geschirrspüler hat nach der "Reperatur" immernoch die selben Probleme gemacht und zu einer Reperatur des Herdes hat der Fachmann auch abgeraten, da es sich für das alte Teil finanziell nicht mehr rentieren würde.
Nach sehr langem Hin und Her haben wir nun tatsächlich vor einer Woche einen neuen Geschirrspüler und einen neuen Herd (+Cerankochfeld) bekommen.
Das Problem nun ist:
Unser Vermieter hat Ausschau nach dem billigsten vom billigen gehalten,daran stören wir uns ja nicht großartig ABER:
1. hat der neue Geschirrspüler einen deutlich kleineren Innenraum was für uns heisst dass wir die Maschine öfter ein und ausräumen müssen (und öfter Einschalten...)
2. die eigentliche Frechheit: da der VM für die Geräte und die vorher gehenden Reperaturen schon soviel Geld ausgeben musste hat er uns für den Herd eine Ceranplatte mit nur 3 Kochstellen statt der üblichen 4 besorgt...
Wir haben ihn wegen der Ceranplatte bereits angeschrieben,seine Aussage war dass ihn die ganze Sache sowieso schon so viel Geld gekostet habe und deswegen die Platte mit nur 3 Kochfelder statt 4...
Inzwischen sind wir natürlich ziehmlich verärgert da unser Vermieter auf ausschließlich unsere Kosten sparen möchte (obwohl er das mit Sicherheit nicht nötig hätte) und dazu noch die Skrupellosigkeit hatte unsere Miete ab diesem Monat erhöhen zu wollen.
Was können wir nun machen, wir würden uns mit der Ceranplatte und dem kleineren Geschirrspüler abfinden, wollen aber natürlich nicht die Benachteiligten sein,nur weil der Vermieter nicht mehr Geld ausgeben möchte. Können wir bei sowas noch die Miete kürzen, oder währe das nicht rentabel. Zwar funktionieren die Geräte nun, aber es ist halt ein geringerer Standard als der ursprünglich gemietete.
Was ist mit einer rückwirkenden Mietminderung, ich glaube irgendwo gelesen zu haben dass man dafür die Miete vorher "Unter Vorbehalt" gezahlt haben muss.
Oder können wir nun einfach -sagen wir mal 7% Minderung- für die ~13 Monate zusammenrechnen seitdem unsere Vermieter von den Mängeln wusste und mit der nächsten Miete verrechnen?
Wir würden uns sehr über Eure Meinungen freuen,
Viele Grüße,
Chris