Beseitigung von Kleinschäden nach Auszug

  • Liebe Mietrechtsexperten,

    ich benötige zu folgende Sachverhalt Euren Rat:

    Wir haben vor kurzem unseren zwei Zimmerwohnung an den Nachmieter übergeben. Mit dem Nachmieter haben wir schriftlich vereinbart, dass fällige Renovierungsarbeiten (insbesondere streichen) durch ihn übernommen werden. Im Gegenzug haben wir ihm eine Küche + Elektrogeräte überlassen.

    Nach dem der Nachmieter uns bei der Wohnungsübergabe quasi noch angebettelt hat, dass wir uns für eine Vergabe der Wohnung an ihn einsetzen, wurden bei der Wohnungsübergabe ganz andere Seiten aufgezogen.

    So wurde ca. 1 Stunde in der Wohnung nach den noch so kleinsten Mängeln gesucht, damit diese dann vom Vermieter im Übergabeprotokoll dokumentiert werden konnten.

    Da entsprechende Mängel in der Wohnung bereits bei unserem Einzug vorgelegen haben, schien dies auch erstmal unproblematisch, da die Wohnung sich damals insgesamt in einen eher verwohnten Zustand befunden hat.

    Allerdings waren wir offensichtlich nicht ganz so penibel wie der Nachmieter. So wurden einige marginale Kleinschäden und Verunreinigungen wohl nicht von uns bemängelt und demnach vom Vermieter auch nicht im damaligen Übergabeprotokoll dokumentiert.

    Laut Vermieter sollen wir nun noch Klebreste an Aussentür und Fester entfernen und eine Tür streichen an der sich Kratzer befinden. Der Vermieter spricht sogar schon vom Austausch der Türen und hat einen Großteil der Kaution zurückgehalten.

    Entsprechende Schäden wurden definitiv nicht von uns verursacht.

    1)Mein Frage ist nun, welche Handhabe man in einem solchen Fall gegen den Vermieter hat. Es kann doch nicht angehen, dass man mit einer Lupe durch die Wohnung rennt und jede Schramme dokumentieren muss. Wo definiert die Rechtssprechung den hier die Grenzen der Verhältnismäßigkeit? So ist auch der Vermieter auf die genannten Schäden nur durch den Hinweis des Nachmieters aufmerksam geworden.

    2) Der Nachmieter hat sich schriftlich dazu bereit erklärt, bei unserem Auszug fällige Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
    Kann man ihn im genannten Fall unter dieser Voraussetzung dazu verpflichten, die Kleinschäden zu beseitigen?
    Falls ja, besteht die Möglichkeit den Vermieter direkt an den Nachmieter zu verweisen, oder muss ich den Nachmieter erst verklagen, damit dieser entsprechende Kosten trägt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Heiner

  • Hallo Heiner,

    Ihr habt alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Das einmal vorweg (tut mir leid).

    "Wir haben vor kurzem unseren zwei Zimmerwohnung an den Nachmieter übergeben."
    Das geht nicht. Ihr könnt die Mietsache nur an den Vertragspartner, also den Vermieter, zurückgeben.

    "Mit dem Nachmieter haben wir schriftlich vereinbart, dass fällige Renovierungsarbeiten (insbesondere streichen) durch ihn übernommen werden. Im Gegenzug haben wir ihm eine Küche + Elektrogeräte überlassen.
    Nach dem der Nachmieter uns bei der Wohnungsübergabe quasi noch angebettelt hat, dass wir uns für eine Vergabe der Wohnung an ihn einsetzen, wurden bei der Wohnungsübergabe ganz andere Seiten aufgezogen.
    So wurde ca. 1 Stunde in der Wohnung nach den noch so kleinsten Mängeln gesucht, damit diese dann vom Vermieter im Übergabeprotokoll dokumentiert werden konnten."
    Hierzu äussere ich mich nicht, denn dies ist nicht Mietrecht, sondern allgemeines Vertragsrecht.

    "Da entsprechende Mängel in der Wohnung bereits bei unserem Einzug vorgelegen haben, schien dies auch erstmal unproblematisch, da die Wohnung sich damals insgesamt in einen eher verwohnten Zustand befunden hat.
    Allerdings waren wir offensichtlich nicht ganz so penibel wie der Nachmieter. So wurden einige marginale Kleinschäden und Verunreinigungen wohl nicht von uns bemängelt und demnach vom Vermieter auch nicht im damaligen Übergabeprotokoll dokumentiert."
    Gibt es von damals ein Übernahmeprotokoll? Da müsste der Zustand ja beschrieben sein.

    "Laut Vermieter sollen wir nun noch Klebreste an Aussentür und Fester entfernen und eine Tür streichen an der sich Kratzer befinden."
    Dann macht das doch.

    "Der Vermieter ... hat einen Großteil der Kaution zurückgehalten."
    Korrekt.

    "Entsprechende Schäden wurden definitiv nicht von uns verursacht."
    Sondern von? Beweise?

    "welche Handhabe man in einem solchen Fall gegen den Vermieter hat."
    Keine, denn die Fakten scheinen doch (jetzt) klar zu sein.

    "Es kann doch nicht angehen, dass man mit einer Lupe durch die Wohnung rennt und jede Schramme dokumentieren muss."
    Ich verstehe (schon längst).

    "Wo definiert die Rechtssprechung den hier die Grenzen der Verhältnismäßigkeit?"
    Frage einen Richter...

    "So ist auch der Vermieter auf die genannten Schäden nur durch den Hinweis des Nachmieters aufmerksam geworden."
    Tja, und? Wie schön für ihn...

    "Der Nachmieter hat sich schriftlich dazu bereit erklärt, bei unserem Auszug fällige Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
    Kann man ihn im genannten Fall unter dieser Voraussetzung dazu verpflichten, die Kleinschäden zu beseitigen?"
    Privatangelegenheit, kein Mietrecht.

    "Falls ja, besteht die Möglichkeit den Vermieter direkt an den Nachmieter zu verweisen,"
    NEIN.

    "muss ich den Nachmieter erst verklagen, damit dieser entsprechende Kosten trägt?"
    Und Du trägst DAS (grosse) Kostenrisiko...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. September 2011 um 22:56)

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