Liebe Mietrechtsexperten,
ich benötige zu folgende Sachverhalt Euren Rat:
Wir haben vor kurzem unseren zwei Zimmerwohnung an den Nachmieter übergeben. Mit dem Nachmieter haben wir schriftlich vereinbart, dass fällige Renovierungsarbeiten (insbesondere streichen) durch ihn übernommen werden. Im Gegenzug haben wir ihm eine Küche + Elektrogeräte überlassen.
Nach dem der Nachmieter uns bei der Wohnungsübergabe quasi noch angebettelt hat, dass wir uns für eine Vergabe der Wohnung an ihn einsetzen, wurden bei der Wohnungsübergabe ganz andere Seiten aufgezogen.
So wurde ca. 1 Stunde in der Wohnung nach den noch so kleinsten Mängeln gesucht, damit diese dann vom Vermieter im Übergabeprotokoll dokumentiert werden konnten.
Da entsprechende Mängel in der Wohnung bereits bei unserem Einzug vorgelegen haben, schien dies auch erstmal unproblematisch, da die Wohnung sich damals insgesamt in einen eher verwohnten Zustand befunden hat.
Allerdings waren wir offensichtlich nicht ganz so penibel wie der Nachmieter. So wurden einige marginale Kleinschäden und Verunreinigungen wohl nicht von uns bemängelt und demnach vom Vermieter auch nicht im damaligen Übergabeprotokoll dokumentiert.
Laut Vermieter sollen wir nun noch Klebreste an Aussentür und Fester entfernen und eine Tür streichen an der sich Kratzer befinden. Der Vermieter spricht sogar schon vom Austausch der Türen und hat einen Großteil der Kaution zurückgehalten.
Entsprechende Schäden wurden definitiv nicht von uns verursacht.
1)Mein Frage ist nun, welche Handhabe man in einem solchen Fall gegen den Vermieter hat. Es kann doch nicht angehen, dass man mit einer Lupe durch die Wohnung rennt und jede Schramme dokumentieren muss. Wo definiert die Rechtssprechung den hier die Grenzen der Verhältnismäßigkeit? So ist auch der Vermieter auf die genannten Schäden nur durch den Hinweis des Nachmieters aufmerksam geworden.
2) Der Nachmieter hat sich schriftlich dazu bereit erklärt, bei unserem Auszug fällige Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
Kann man ihn im genannten Fall unter dieser Voraussetzung dazu verpflichten, die Kleinschäden zu beseitigen?
Falls ja, besteht die Möglichkeit den Vermieter direkt an den Nachmieter zu verweisen, oder muss ich den Nachmieter erst verklagen, damit dieser entsprechende Kosten trägt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Heiner