Haftet zweiter Hauptmieter nach Auszug?

  • Mojen,

    wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen.
    Ich will ausziehen, aber der Vermieter stimmt nicht meinem Auszug zu. D.h. ich stehe im Mietvertrag drin, als würde ich hier noch wohnen.
    Wofür hafte ich? Nur für Miete, falls der andere Hauptmieter nicht zahlt, oder auch für Schäden, wenn z.b. die Waschmaschine ausläuft, etc?

    Tausend Dank für eine Antwort!
    MfG campari

  • Hallo campari,

    "wir sind beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen."
    Das ist der Knackpunkt. Jeder von Euch beiden hat die gleichen Rechte und Pflichten, egal, ob er dort wohnt oder nicht.

    "Ich will ausziehen, aber der Vermieter stimmt nicht meinem Auszug zu."
    Davon wird er Dich nicht abhalten können...

    "D.h. ich stehe im Mietvertrag drin, als würde ich hier noch wohnen."
    Richtig.

    "Wofür hafte ich?"
    Für alles.

    "Nur für Miete, falls der andere Hauptmieter nicht zahlt, oder auch für Schäden, wenn z.b. die Waschmaschine ausläuft, etc?"
    Auch, auch, ...
    Wenn der VM Dich auf Deine schriftliche Bitte aus dem Mietvertrag entlässt, biste 'raus, sonst nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. September 2011 um 22:31)

  • Hallo Berny

    danke für Deine Antwort!


    "Wofür hafte ich?"
    Für alles.

    Klingt nicht gerade gut :/

    Hatte irgendwo mal gelesen, dass der Vermieter meinem Auszug "zustimmen" kann, also dass er aktzeptiert, dass ich ausziehe und trotzdem noch im MV stehe, und mich dennoch von allen Rechten und Pflichten entlässt. Sagt dir das was?
    Problem ist, dass der VM eigentlich darauf wartet, dass wir ausziehen, weil er die Wohnung renovieren will. Also steht eine Umwandlung des MV nicht zur Debatte, dass der andere Hauptmieter einen neuen MV kriegt.

    Also sehe ich das richtig, dass meine einzige Chance aus "Rechten und Pflichten" entlassen zu werden darin besteht, dass sich auch der andere Hauptmieter eine neue Wohnung sucht?

    Gruss
    campari

  • campari:

    "Hatte irgendwo mal gelesen, dass der Vermieter meinem Auszug "zustimmen" kann, also dass er aktzeptiert, dass ich ausziehe"
    Jeder Mieter kann ausziehen wann und wohin er möchte. Das hat doch garnichts mit den nach wie vor bestehenden Mietvertrag zu tun.

    "Problem ist, dass der VM eigentlich darauf wartet, dass wir ausziehen, weil er die Wohnung renovieren will."
    Dann kündigt doch Ihr beiden.

    "Also steht eine Umwandlung des MV nicht zur Debatte, dass der andere Hauptmieter einen neuen MV kriegt."
    Das interessiert Dich, den ausgezogenen (:rolleyes: ) Mieter doch dann garnicht mehr.

    "Also sehe ich das richtig, dass meine einzige Chance aus "Rechten und Pflichten" entlassen zu werden darin besteht, dass sich auch der andere Hauptmieter eine neue Wohnung sucht?"
    Wenn Du aus dem Mietvertrag vom VM entlassen wurdest, ist die Sache für Dich erledigt. Der andere Mieter bleibt dann dort wohnen als alleiniger (Wenn der VM so blö* bzw. naiv ist, einen der Mieter aus dem MV zu entlassen [Bin selbst Mieter und auch VM]).

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