Zuerst ein nettes Hallo an alle Mieter hier.Bin auf dieses Forum gestoßen und habe da ein paar Fragen:Ich wohne hier seit 2 Monaten und erhalte als Frührentner SGB XII,mit einen Schlaganfall und Herzinfarkt die Miete wird direkt vom Sozialhilfeträger überwiesen am Vermieter.Ich habe zum damaligen Zeitpunkt 1 Mietvertrag unterschrieben,aber es gibt nur 1 Vertrag der bei mir ist.Der Vermieter hat keinen!!!Im Mietvertrag steht ,das die Wohnung einwandfrei ist,dieses trifft aber nicht zu.Folgende Mängel sind nach Einzug festgestellt worden:Elektroherd es gehen nur 2 Platten anstatt alle 4.Es ist auch eine Gasheizung vorhanden und 1 Holzofen,da Holz günstiger ist möchte ich mit Holz heizen.Aber in dem Ofen sind die Schamottesteine gebrochen.Die Gastherme ist schon ca 10 Jahre alt,und scheinbar nie gewartet.Habe irgendwie ein wenig Angst das mir die Therme mal um die Ohren fliegt.Die Küche scheint auch schon uralt zu sein mit alten Geräten die wahrscheinlich viel Strom verbrauchen.Weiterhin habe ich nur 1 Haustürschlüssel,obwohl der Vermieter auch einen hat.Somit kann er jederzeit in Abwesenheit in die Wohnung.Auch die Kaution wurde nicht angelegt.Wer kann hierzu etwas sagen ,was ich gegen all das machen kann.Denn ich finde das ist alles ungerecht.
Mängel in der Wohnung (Mietvertrag)
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bernhard0058 -
12. September 2011 um 14:03 -
Erledigt
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Zitat
Ich wohne hier seit 2 Monaten und erhalte als Frührentner SGB XII,mit einen Schlaganfall und Herzinfarkt die Miete wird direkt vom Sozialhilfeträger überwiesen am Vermieter.
Mietrechtlich ohne Bedeutung.ZitatIch habe zum damaligen Zeitpunkt 1 Mietvertrag unterschrieben,aber es gibt nur 1 Vertrag der bei mir ist.Der Vermieter hat keinen!!!
Wie denn das? Ihr Vertrag ist doch wohl nicht selbstgestrickt?Zitat.Folgende Mängel sind nach Einzug festgestellt worden:Elektroherd es gehen nur 2 Platten anstatt alle 4.Es ist auch eine Gasheizung vorhanden und 1 Holzofen,da Holz günstiger ist möchte ich mit Holz heizen.Aber in dem Ofen sind die Schamottesteine gebrochen.Die Gastherme ist schon ca 10 Jahre alt,und scheinbar nie gewartet.
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Die Küche scheint auch schon uralt zu sein mit alten Geräten die wahrscheinlich viel Strom verbrauchen.Da haben Sie leider Pech und können im Nachhinein keine Reklamationen geltend machen. Das hätten Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages tun müssen.
BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
BGB§ 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.ZitatWeiterhin habe ich nur 1 Haustürschlüssel,obwohl der Vermieter auch einen hat.Somit kann er jederzeit in Abwesenheit in die Wohnung.
Wenn Sie das ganze Haus gemietet haben, darf der Eigentümer keinen Schlüssel behalten.ZitatAuch die Kaution wurde nicht angelegt.
Die Forderung nach einer Kaution ist allein Sache des Vermieters. Seien Sie froh keine hinterlegen zu müssen. -
Vertrag: der Vermieter hat mir den Vertrag ausgehändigt,zwecks Vorlage beim Sozialhilfeträger.Er wollte eine Kopie zurück weil er nur 1 Formular hatte.Habe aber keine Kopie zurück gegeben.Somit kann er sich nicht auf den Mietvertrag berufen weil er nur bei mir ist.
Ich habe nur die Wohnung gemietet,der Vermieter wohnt im Dachgeschoß.Es gibt nur Erd und Dachgeschoß!Die Mängel zeigen sich doch erst bei Benutzung,oder gibt es einen Mieter der solche Sache vorher ausprobiert ? -
Versuch einer Ordnung!
Habe aber keine Kopie zurück gegeben.
Warum tun Sie das nicht? Das ist aber keine feine Art im Umgang mit dem Nachbarn und lachen sich eins ins Fäustchen, damit er keine Unterlage hat.
Weiterhin habe ich nur 1 Haustürschlüssel,obwohl der Vermieter auch einen hat.
Warum soll er keine haben dürfen; er wohnt doch im gleichen Haus
Somit kann er jederzeit in Abwesenheit in die Wohnung
Mit dem Haustürschlüssel ?
Das Beste ist, Sie wenden sich an eine professionelle Rechtsberatung vor Ort. Mit Ihren Angaben recht zweifelhafter Natur kann keine vernünftige Antwort erstellt werden.
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Also ich stelle hier fest das es hier keine Hilfen oder konkreten Antworten gibt.Da gehe ich doch lieber zum Anwalt für Mietrecht.Denn ich weiß das ich auf der sicheren Seite bin,und laß mich ungern übers Ohr hauen !!!!!!
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