Reparaturkosten einer SAT-Anlage durch mich gerechtfertigt?

  • Hallo,
    mein Name ist Thorsten und ich brauche Rat um mein Problem zu lösen.

    Ich wohne mit meiner Freundin zur Miete auf einem (früheren) Bauernhof, der aber vom Besitzer komplett umgebaut wurde und nur noch zu Wohnzwecken genutzt wird. Der Eigentümer des Hofs lebt im "Haupthaus" und ich mit meiner Freundin wohnen in einem seitlichen Nebengebäude in einer Einliegerwohnung. In diesem Gebäude wohnt auch noch seine Tochter mit Familie.

    So viel zur Lageeinweisung..., jetzt das eigentliche Problem:
    Letzte Woche hatte ich plötzlich keinen TV-Empfang mehr. Auf dem Dach des Gebäudes in dem ich wohne, steht eine SAT-Schüssel, an dem wir UND das Kinderzimmer des Sohnes der Tochter vom Eigentümer angeschlossen sind. Ich hoffe ihr könnt mir folgen...;-)

    Es stellte sich heraus, dass das LNB defekt war und getauscht werden musste, was heute auch gemacht wurde. TV-Empfang ist wieder da. Nun aber sprach mich der Vermieter heute an und sagte mir, dass ich das LNB bezahlen solle, da ich ja eine Klausel in meinem Mietervertrag habe in der steht, dass ich für Reparaturen bis 150,- Euro im Jahr selber aufkommen muss. Er würde ja für die SAT-Anlage eh nichts gesondert berechnen.

    Da hab ich aber nicht schlecht geguckt...
    Wieso bitte soll ich das LNB bezahlen? Warum nicht seine Tochter die ja auch daran hängt? Und was soll der Spruch, dass er mir ja eh nichts zusätzlich für die SAT-Anlage berechnet? Dafür gibt es doch im Normalfall keine Folgekosten..., es sei denn es muss was repariert werden..., so wie jetzt.

    Kann mir jemand sagen wie ich darauf reagieren soll?

    Vielen Dank und Grüße,
    Thorsten

  • Ich dachte die KLeinreparutenklausel betrifft nur die Dinge, die dem häufigen und direkten Zugang unterliegen.
    Wenn also was direkt an der Schüssel kaput sein sollte, so würde das ja nicht unter die Kleinreparaturenklausel fallen.

    Ich würde aber - des lieben Frieden willens - auch dazu raten, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.

  • Die Reparatur einer SAT-Anlage an einem Mietshaus ist immer noch alleinige Angelegenheit des Vermieters. Einzig die Kosten für Wartung und Strom sind auf die Mieter umlegbar.

    Zum Vergleich: Reparaturen an der Heizungsanlage gehen auf das Konto des Vermieters, Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten und Strom für die Pumpe müssen die Mieter gemeinsam mit den Kosten für Öl oder Gas bezahlen.

  • Zitat

    Die Reparatur einer SAT-Anlage an einem Mietshaus ist immer noch alleinige Angelegenheit des Vermieters.

    Im Prinzip richtig. Nur gibt es keine Verpflichtung für einen Vermieter, seinen Mietern eine SAT-Anlage zur Verfügung zu stellen. Schon deshalb läßt sich über diesen Punkt vortrefflich streiten.

  • hallo-habe dazu eine Frage vielleicht bekomme ich eine Antwort--da hier zu d. Thema nichts zu finden ist--allso ich habe eigene Satelitenanlage schon Jahre auf dem Dach=11J.--diese will der Vermieter nun entfernen ohne eine andere bereit zu stellen--aber Emfang ist bei uns nur so möglich---Darf er das?

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