HILFE!!! Rechnungen ungerecht!?

  • Hallo, ich habe ein ziehmlich dringendes Problem.
    Ich versuch das mal kurz zu fassen worum es mir geht.
    Mein Freund ist zu mir gezogen, deswegen haben wir seine Wohnung schriftlich rechtzeitig gekündigt. Wir sollten uns dann mit dem Hausmeister ein Termin vereinbaren wegen der Wohnungsübergabe.
    Leider konnten wir den ersten Termin nicht wahrnehmen und haben deswegen auch rechtzeitig bescheid gegeben.

    Wir haben dafür gesorgt das alles aus der Wohnung geräumt wurde und fachgerecht entsorgt wurde. Haben daraufhin sämtlich Wände neu überstrichen und den Boden gewischt. Sogar die Löcher haben wir fachgerecht überspachtelt.
    Bei der Wohnungsübergabe wurden daraufhin Mängel festgestellt we unter anderem defekte Steckdosen. Halt Mängel die noch im Rahmen sind und die wir auch einsehen.

    Jetzt nach 3 Monaten bekamen wir 2 Rechnungen.
    In der ersten Rechnung sollten wir den 2 Wohnungsübergabetermin quasi den Hausmeister bezahlen...was 80 Euro sein sollen inklusive Mehrwertsteuer.
    Und die 2 Rechnung (mit dem Hinweis das keine Auflistung vorhanden ist) wo wir die Mängelbeseitigung von rund 500 Euro bezahlen sollen. Beide Rechnungen binnen 10 Tagen.

    Jetzt die Frage.
    Sind wir verpflichtet einen Hausmeister zu bezahlen? Wir wurden weder schriftlich, telefonisch noch persönlich darüber informiert das wir diesen bezahlen sollen.

    Bzw. hätten wir nicht die Möglichkeit erhalten sollen selbst erst die Mängel zu beseitigen bevor er eine Fachfirma damit beauftragt? Ich meine laut Übergabeprotokoll sind es hauptsächlich kleinere Schäden die zusammen niemals 500 Euro kosten. Ich vermute er hat komplett den Fußboden überall neu verlegen lassen. Aber soweit ich weiß ist der Mieter nicht verpflichtet den Fußboden zu erneuern weil das nicht unter "Schönheitsreparaturen" fällt. Geschweige denn hat mein Freund gerade mal knapp 2 Jahre in der Wohnung gelebt.

    Wäre toll wenn ihr mir diesbezüglich helfen könntet.

  • Den Hausmeister müssen Sie nicht bezahlen, wenn Sie rechtzeitig die Terminverschiebung mitgeteilt haben.
    Er handelte im Auftrag des Eigentümers und dieser muß zahlen.

    Die 2 Rechnungen lassen Sie genau auflisten und notfalls Belege als Kopien mit zusenden, damit Sie genau die Richtigkeit prüfen können. Eher fließt kein Geld.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (9. September 2011 um 17:17)

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