VM kündigt uns w,Eigenbedarf u.nun will er mit Interessenten die Whg besichtigen

  • Tagchen,

    unser neuer VM kündigte uns die Whg zum 30.03.2012 (9 Mo.Frist) wegen Eigenbedarf für sich.

    Nun haben wir ein Whg zum 01.10.2011 gefunden und werden diese auch bald beziehen (haben diese zum 30.09.2011 ordentlich gekündigt) weil wir auch keine 9 Monate warten wollten.Der Wohnungsmarkt ist hier nicht sehr erprickelnd.

    Anyways, nun bekommen ich von meinem VM unfreundliche Post,das ich Ihm JEDERZEIT die Whg zur verfügung stellen müsste,zwecks Besichtigung irgendwelcher Interessenten,weil er die Whg zum 01.10.2011 wieder vermieten will.

    Nun weiß ich schon,das er dies "Eigentlich" nicht darf wegen der Eigenbedarfskündigung und wollte wissen...MUSS ich diese Besichtigungen zulassen? Wenn ja,wie oft und wie lange und mit wievielen Personen?

    Wir sind halt im Moment voll im Packstress und die Bude steht voll mit gepackten Umzugskisten und abgebauten Möbel,weil es bei uns in 5 Tagen mit dem Umzug los geht!

    Wäre sehr Dankbar,wenn jemand schon mal so etwas erlebt hat und mir da eventuell mit Rat zur Seite stehen kann.

    Merci und liebe Grüße

    Mimi

  • Der Eigenbedarf war da wohl sicher angedacht, könnte sich aber zwischenzeitlich zerschlagen haben. Eine diffiziele Sache; welche die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich machen würden.

    Aus "Mietrechtslexikon":

    Auch in den Fällen, in denen der Mieter "nachgibt", und freiwillig auszieht schuldet der Vermieter vollen Schadensersatz, wenn die Gründe für den Eigenbedarf "erfunden" waren. Das gilt auch, wenn die Parteien einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben, und sich danach herausstellt, es hat gar kein Eigenbedarf bestanden. Gleiches gilt auch dann, wenn die Parteien einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen haben, und der Mieter war der Annahme, es bestünde berechtigter Eigenbedarf. Dazu gibt es eine recht einheitliche Rechtsprechung im Mietrecht und viele Urteile.
    Z.B.: Dem Mieter steht gegen den Vermieter ein Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu, wenn der Vermieter entweder eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich darauf beschränkt, Eigenbedarf anzumelden, und der Mieter daraufhin freiwillig auszieht. (LG, Urteil vom 19. Dezember 1997 , Az: 13 B S 135/97).

    Einer Besichtigung müssen Sie nicht "JEDERZEIT" zustimmen.
    Das bedarf einer Terminabsprache

  • Hallo Fee,
    ob die Vorgehensweise Ihres Vermieters rechtswidrig ist, kann bestimmt ein Rechtsanwalt besser beantworten. Und in Bezug auf Ihre Fragen " Besichtigungen " gibt es im Mietrecht folgende bekannte Regelung.
    Da die Wohnung gekuendigt worden ist, sollten Sie als ( noch ) Mieter dafuer sorgen dass Ihr Vermieter mit den neuen Mietinteressenten die Wohnung zu ortsueblichen Besuchzeiten ( in der Woche 10.00 - 13.00 und 15.00 - 18.00 Uhr ) besichtigt werden kann. Aber der Vermieter hat in der Regel 24 Std. vorher Sie darueber zu benachrichtigen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (8. September 2011 um 20:37)

  • Verstehe ich auch.
    Doch mein noch werter Herr VM meint,er kann einfach so mal mit interessenten an meiner Türschwelle auftauchen und ich muss ihm Einlass gewähren.
    So ist dem aber nicht!! Nach Absprach mit meinem RA heute Nachmittag wurde mir nahegelegt,das ich ihn nur unter méinen Bedingungen den Einlass in MEINE Wohnung gewähre.

    Dies ist auch im Interesse der Gesetzeslage nur 2x Wöchentlich zulässig und nicht 3x Täglich wie er das meint.

    Auch hat er uns nie vorher davon in Kenntnis gesetzt,das er die Whg zur Besichtigung betreten will! Er stand da einfach so mit Leuten vor meiner Tür und ich lehnte ab!!Werde ich auch weiterhin tun,wenn ich nicht in einem angemessenen Zeitraum davon in Kenntnis gesetzt worden bin.

    Zum Eigenbedarf... habe auch erfahren,das ich nicht eher Schadensersatzansprüche stellen kann,bis er die Whg auch wirklich vermietet hat! Dies wird auch ganz bestimmt geschehen,und ich werde den Stier schon bei den Hörnern packen.

    Um ehrlich zu sein,wollte ich es erst gar nicht so weit kommen lassen,doch als ich erfuhr,das er heute morgen meine Beraterin vom DMB kläglich beschimpft und beleidigt hat,werde ich ihm die Stirn bieten und alles ausschöpfen,was ich kann.Dem werde ich (auf gut Deutsch gesagt) in den A*** treten und das mit dem guten alten deutschen Gesetz.Fertig!

    Danke euch trotzdem für euren Rat und werde euch auf dem Laufenden halten.

    Grüßchen

    Mimi

  • Hallo Mimi,

    wie also schon klar ist: Besichtigung nur nach vorheriger Terminabsprache. Du solltest dabei einen Zeugen haben und Dir Notizen machen.

    Ich würde ihn anzeigen wegen Verdacht des Betruges Dir gegenüber und der Beleidigung der DMB-Mitarbeiterin.

  • Hallo Berny,

    die Anzeige kann ich erst erstatten,wenn er die Wohnung mit Interessenten besichtigen kommt,und dann auch vermietet.

    Zeugen werden dabei sein,denn nur ich alleine werde diesen Kerl ganz bestimmt nicht in die Whg lassen.Dafür trinkt der mir zu wenig ;)

    So,heute Abend um 1800 Uhr wird er mit Interessenten kommen um die Whg zu besichtigen.. wieviele Leute muss ich denn eintreten lassen?
    Ich frag nur,weil ich den Verdacht hege,er bringt mir hier 10 seiner "Genossen".Das wäre mir dann doch zu viele Leute auf einmal.Gibts da eine Grenze oder liegt das ganz alleine an mir?

    Danke und Grüße
    Mimi

  • Hallo Mimi,
    ich würde mindestens zwei Personen bei mir haben und bestenfalls den VM mit einer Person oder einem Paar einlassen. Hat die Wohnungstür einen Spion?

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