Kann ich jetzt die Nebenkostenabrechnung von 2007 noch verlangen?

  • Hallo,
    ich bin im Februar 2008 aus meiner damaligen Mietwohnung ausgezogen. Am 31.12.09 erhielt ich für die 1,5 Monate in 2008 meine Nebenkostenabrechnung (NKA) mit einer Zahlungsforderung.
    Für das Jahr 2007 habe ich vom Vermieter keine NKA erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich für 2007 eventuell eine Rückzahlung hätte bekommen müssen, da in dem Jahr meine Verbrauchszahlen nur halb so hoch waren, wie im Jahr 2006. Kann ich jetzt noch von meinem ehemaligen Vermieter die NKA von 2007 verlangen?

  • Hallo Maus,

    hier kannst du weitere Informationen nachlesen: Abrechnungsfrist der Nebenkostenabrechnung

    Du kannst die Abrechnung weiterhin verlangen. Wenn du ein Guthaben erhalten solltest, kannst du dies auch beim Vermieter einfordern. Sollte die Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, so kann der Vermieter einen Anspruch darauf nicht mehr durchsetzen, da er nicht rechtzeitig abgerechnet hat.

  • Ich habe meine NKabrechung von 2009 im Mai 2010 mit Guthaben bekommen.Diese Guthaben wurde mir nach einer Zahlungsaufforderung an die Familie des eh.Vermieters ( seit Sept.2010 verstorben) noch nicht zurückgegeben.
    Wie gehe ich denn weiterhin vor?

    Das Mietshaus wurde am 1.12.2010 an unseren jetzigen VM verkauft.Muss dieser mir das Guthaben eventl.verrechnen?

    Wann muss den nun meine NKA für das Jahr 2010 zugestellt werden?

    Danke im Vorraus für eure Bemühungen.

    Liebe Grüsse
    Fee

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