Beiträge von Maus

    Hallo,
    ich bin im Februar 2008 aus meiner damaligen Mietwohnung ausgezogen. Am 31.12.09 erhielt ich für die 1,5 Monate in 2008 meine Nebenkostenabrechnung (NKA) mit einer Zahlungsforderung.
    Für das Jahr 2007 habe ich vom Vermieter keine NKA erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich für 2007 eventuell eine Rückzahlung hätte bekommen müssen, da in dem Jahr meine Verbrauchszahlen nur halb so hoch waren, wie im Jahr 2006. Kann ich jetzt noch von meinem ehemaligen Vermieter die NKA von 2007 verlangen?

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