Auszug und Kündigung der Wohnung nach Trennung

  • Hallo,

    meine Frau und ich haben vor vielen Jahren gemeinsam den Mietvertrag für unsere Wohnung unterschrieben. Vor ca 2 Jahren hat sie ein gutes Jobangebot bekommen und wir haben daraufhin die Rollen getauscht, d.h. sie arbeitet, ich bin Hausmann. Jetzt ist es zur Trennung gekommen, weil meine Frau nicht mehr mit mir zusammen sein will. Sie zieht nächste Woche aus.

    Die jetzige Wohnung ist für mich und meinen Sohn, der bei mir bleibt, zu groß und auf Dauer nicht finanzierbar, denn ich selber werde nach dem Umzug zunächst von ALG2 leben müssen, bis ich wieder einen Job gefunden habe. Die ARGE sagt natürlich, sie können keine zwei Wohnung finanzieren, sondern immer nur die, in der ich gemeldet bin.

    Ich selber kann aber zum 1.10. eine kleinere Wohnung bekommen, die sogar ganz in der Nähe ist, was für meinen Sohn, der bei mir verbleibt, bedeutet, dass er seinen Lebensmittelpunkt (Schule, Freunde, Vereine) behalten kann. Und das ist für mich zur Zeit das Wichtigste überhaupt und das Angebot will ich mir natürlich nicht entgehen lassen.

    Meine Vermieterin ist auch bereit, mich früher als in 3 Monaten aus dem Mietvertrag zu entlassen, aber sie sagt, dass es zum 1.10. doch etwas knapp für sie werden könnte.

    Meine Frau ist diejenige, die zuerst mit einem Auszug ankam. Ich sehe es so, daß ich prinzipiell das gleiche Recht wie sie habe, hier auszuziehen, wenn ich etwas passendes gefunden habe.

    Wer müsste in einem solchen die Miete für die alte Wohnung weiter bezahlen, bis die Vermieterin die Wohnung wieder vermietet hat?

    Oder gibt es ein Gesetz, das mich jetzt bis zur endgültigen Erfüllung des Mietvertrages an die jetzige Wohnung bindet und mir den Auszug verbietet?

  • Hallo Radfahrer,

    "Sie zieht nächste Woche aus."
    Das kann sie machen, bleibt jedoch weiterhin im Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten., es sei denn, der VM enlässt sie auf ihren Wunsch hin.

    "Die jetzige Wohnung ist für mich und meinen Sohn, der bei mir bleibt, zu groß und auf Dauer nicht finanzierbar, denn ich selber werde nach dem Umzug zunächst von ALG2 leben müssen,"
    Meinst nach dem Auszug der Frau?

    "bis ich wieder einen Job gefunden habe. Die ARGE sagt natürlich, sie können keine zwei Wohnung finanzieren, sondern immer nur die, in der ich gemeldet bin."
    Welche zweite Wohnung denn??

    "Ich selber ..."
    Und der Sohn?

    "Ich sehe es so, daß ich prinzipiell das gleiche Recht wie sie habe, hier auszuziehen, wenn ich etwas passendes gefunden habe."
    Ich muss wieder spitzfindig werden: Natürlich kannst Du/Ihr zwei ausziehen, welches mit der Mietezahlungspflicht nichts zu tun hat...

    "Wer müsste in einem solchen die Miete für die alte Wohnung weiter bezahlen, bis die Vermieterin die Wohnung wieder vermietet hat?"
    Die bisherigen Mieter.

    "Oder gibt es ein Gesetz, das mich jetzt bis zur endgültigen Erfüllung des Mietvertrages an die jetzige Wohnung bindet"
    Bzgl. der Mietzahlungspflicht bleibste gebunden.

    "und mir den Auszug verbietet?"
    Niemand verbietet...

  • Hallo Radfahrer,

    "Sie zieht nächste Woche aus."
    Das kann sie machen, bleibt jedoch weiterhin im Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten., es sei denn, der VM enlässt sie auf ihren Wunsch hin.


    Sie hat in der Hinsicht bisher überhaupt nichts unternommen. Ich war es, der den jetzigen VM von der Situation unterrichten musste, und sie erwartet auch, dass ich hier die Wohnung ordnungsgemäß abwickle. Ihr ist nur wichtig, hier weg zu kommen. :mad:

    Zitat


    "Die jetzige Wohnung ist für mich und meinen Sohn, der bei mir bleibt, zu groß und auf Dauer nicht finanzierbar, denn ich selber werde nach dem Umzug zunächst von ALG2 leben müssen,"
    Meinst nach dem Auszug der Frau?


    Ja.

    Zitat


    "bis ich wieder einen Job gefunden habe. Die ARGE sagt natürlich, sie können keine zwei Wohnung finanzieren, sondern immer nur die, in der ich gemeldet bin."
    Welche zweite Wohnung denn??


    Na, die, in die ich ziehen möchte.


    Zitat

    "Ich selber ..."
    Und der Sohn?


    Ist noch schulpflichtig und wird Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.

  • Du kannst natürlich auch jederzeit ausziehen. Man muss ja nicht in einer Wohnung wohnen blieben.
    Allerdings müssen die vertraglichen Pflichten, allen voran die Zahlung der Miete, weiterhin erfüllt werden.

    Wenn deine Frau und du, beide den Mietvertrag unterschrieben habt, haftet ihr für die Mietzahlungen auch beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet der Vermieter kann die Miete bei demjenigen eintreiben, wo er den größeren Erfolg hat - was in dem Fall deine Frau mit Einkommen wäre. Wie ihr beide das dann im Innenverhätnis regelt ist wieder eine andere Sache.

    Das Mietverhältnis kündigen könnt ihr auch nur gemeinsam, auch wenn deine Frau schon längst weg ist und du alleine dort wohnst.

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