Hallo Radfahrer,
"Sie zieht nächste Woche aus."
Das kann sie machen, bleibt jedoch weiterhin im Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten., es sei denn, der VM enlässt sie auf ihren Wunsch hin.
Sie hat in der Hinsicht bisher überhaupt nichts unternommen. Ich war es, der den jetzigen VM von der Situation unterrichten musste, und sie erwartet auch, dass ich hier die Wohnung ordnungsgemäß abwickle. Ihr ist nur wichtig, hier weg zu kommen. ![]()
Zitat
"Die jetzige Wohnung ist für mich und meinen Sohn, der bei mir bleibt, zu groß und auf Dauer nicht finanzierbar, denn ich selber werde nach dem Umzug zunächst von ALG2 leben müssen,"
Meinst nach dem Auszug der Frau?
Ja.
Zitat
"bis ich wieder einen Job gefunden habe. Die ARGE sagt natürlich, sie können keine zwei Wohnung finanzieren, sondern immer nur die, in der ich gemeldet bin."
Welche zweite Wohnung denn??
Na, die, in die ich ziehen möchte.
Zitat"Ich selber ..."
Und der Sohn?
Ist noch schulpflichtig und wird Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.