Hallo zusammen,
ich sehe mich derzeit mit folgender Konstellation konfrontiert:
Meine Frau, unser Sohn und ich wohnen in einer Mietwohnung in einem 3-Parteien-Haus. Das Erdgeschoss wird von unseren Vermietern bewohnt, wir bewohnen die 1. Etage und in der zweiten Etage gibt es noch eine kleine Wohnung die derzeit leer steht.
Unsere Vermieter haben sich nun überlegt das komplette Haus zu verkaufen und sich woanders etwas zu kaufen.
Interessenten gibt es auch schon, die nach unserem jetzigen Kenntnisstand selbst in die Wohnung unserer Vermieter einziehen wollen und uns aus unserer Wohnung heraus haben wollen, damit dort die Tochter mit ihrer Familie einziehen kann. Letztlich wird es also auf eine Kündigung wegen Eigenbedraf hinaus laufen...
Nun habe ich vor allem eine zentrale Frage:
Handelt es sich bei dem beschriebenen Fall um eine Umwandlung i. S. d. Mietrechts und gilt bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs somit eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren? Es geht mir im wesentlichen um die Sperrfrist, da 3 Jahre Sperrfrist + 6 Monate Kündigungsfrist + geschätzte 6 Monate bis zum Grundbucheintrag - also insgesamt 4 Jahre - uns ausreichend Zeit verschaffen würden uns in aller Ruhe nach passendem Ersatz umzuschauen oder uns zu überlegen ob wir nicht selbst Eigentum erwerben wollen.
Eine weitere Frage dazu hätte ich noch: Haben wir in dem geschilderten Fall ggf. auch ein Vorkaufsrecht? Und wenn ja, bezieht sich dies auf die von uns gemietete Wohnung oder gar auf das ganze Haus?
Vorab schonmal vielen Dank für die (hoffentlich zahlreichen) Antworten! ![]()