Mietminderung - alles muss abgebaut werden

  • Hallo,
    wir wohnen seit 1. Aripl in einer Wohnung in der vor Einzug das Laminat neu verlegt wurde. Leider wurde der 1cm Luft zu Wand nicht eingehalten und das Laminat hebt sich jetzt an der schlimmsten Stell um ca. 5cm. Es zieht sich durch den kompletten Raum, sprich Wohnzimmer, Esszimmer und Küche, die Stöße drücken sich auch schon hoch. Wir haben die Befürchtung, dass das Laminat komplett raus und neu verlegt werden muss. D. h. unsere erst vor 3 Monaten neu eingebaute Küche ( von Fachleuten eingebaut), das komplette Wohnzimmer usw. müssten ausgebaut werden. Steht uns hier eine Mietminderung zu? Die Hauptwohnräume werden ja dadurch unnutzbar.

    LG

  • Der Vermieter sieht ein, dass der Schaden behoben werden muss, da an manchen Stellen ein normales Laufen nicht möglich ist, zumal wir auch ne Menge Miete zahlen. Wenn wir Glück haben reicht es aus, die ersten Bahnen Laminat rauszuholen und zu kürzen. Jedoch muss hierfür auch alles bis auf die Küche zur Seite geschafft bzw. auseinander gebaut werden, wozu wir ehrlich gesagt keine Lust haben es selbst zu machen. Eine Mietminderung hab ich noch nicht angesprochen, weil ich mich erst mal informieren wollte, ob das überhaupt in Erwegung gezogen werden kann.

  • Da die falsche Verlegung des Bodenbelags der Vermieter (Handwerker?) und nicht der Mieter zu vertreten hat, muss auch der Vermieter die anfallenden Arbeiten/Kosten übernehmen.

    Ob eine Mietminderung möglich ist, will ich aber bezweifeln.

  • Das Laminat wurde von Bekannten des Vermieters verlegt. Es hat sich bereits nach 2 Monaten angefangen zu heben. Bisher wurde leider noch nix gemacht, obwohl ich direkt Bescheid gegeben habe. Der Vermieter will es ja richten lassen, nur haben wir ja letztendlich dann den Dreck und das Möbelverrücken usw. :mad:

  • Tjudie:

    "Das Laminat wurde von Bekannten des Vermieters verlegt. Es hat sich bereits nach 2 Monaten angefangen zu heben. Bisher wurde leider noch nix gemacht, obwohl ich direkt Bescheid gegeben habe."
    Dann wird es höchste Zeit, dass Ihr per Einwurfeinschreiben den VM über diese Mängel informiert und zeitnahe Abhilfe einfordert mit Hinweis auf §535 BGB.

    "Der Vermieter will es ja richten lassen,"
    Yooo, wann wird er denn endlich zu Potte kommen?

    "haben wir ja letztendlich dann den Dreck und das Möbelverrücken usw. :mad:"
    Wieso? Ist VM-Sache.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!