Dachfenster Reingung

  • Hallo
    ich habe ein Glas Dach Erker im Wohnzimmer meiner Wohnung und dieser ist nicht von außen zu putzen da ich dafür auf dem Dach rumklettern müsste und damit absturzgefahr besteht. Bei der Wohnungsübergabe sagte der Hausmeister mir das einmal im Jahr eine reinigungsfirma kommen solle die das macht. aber seit 1 1/4 Jahr ist nichts passiert und nachdem ich den Hausmeister nun mehrmals angesprochen habe und der mir nur sagte er hat damit nichts zu tun sondern der Hausverwalter selbst beauftragt den Fensterputzer. Leider ist über den glaserker nichts im Mietvertrag festgehalten.
    Meine frage ist nun wer die kosten für die Reinigung tragen muss da es ja nur eine mündliche Vereinbarung gegeben hat.

    Gruß Blinky

  • Hallo Blinky,

    "Meine frage ist nun wer die kosten für die Reinigung tragen muss da es ja nur eine mündliche Vereinbarung gegeben hat."
    Die Frage ist doch erst mal, wann die Reinigung vorgenommen wird.
    Hast Du schon mal mit Deinem Mietvertragspartner gesprochen?

  • Zitat

    sagte der Hausmeister mir

    Zitat

    und der mir nur sagte er hat damit nichts zu tun

    Tja, wenn ich das so lese, dann sollte man solch eine wichtige Sache nicht von einem Hausmeister klären lassen, sondern von Anfang an im Mietvertrag vereinbaren.

    Jetzt dürfte es wohl darauf hinaus laufen, dass die Reinigung des Dachfensters Mietersache, wie in 99,99% der Fälle, ist.

  • Mann kann es auch anders formulieren. Das Dachfenster ist Bestandteil der von Ihnen gemieteten Wohnung. Das heißt, dass letztendlich Sie als Mieter für die Reinigung verantwortlich sind. Wenn Sie die Arbeiten nicht selbst durchführen können, so müssen diese vergeben werden. Ob nun letztendlich direkt durch sie als Mieter oder aber durch den Hausverwalter kommt im Endeffekt auf das Gleiche raus.

  • Danke für die schnellen antworten.

    Das sieht nicht gut aus aber eine Sache wurmt mich noch. Obwohl ich sagen möchte ich "kann" das Fenster auch von oben reinigen aber da es dort keinen offiziellen weg hin gibt entzieht es sich ja der Erreichbarkeit aus der Wohnung da sie ja nicht geöffnet werden können denn hochhausbewohner können ihre Scheiben von außen auch nicht putzen "weil nicht zumutbar" und müssen das infolge dessen auch nicht. Inwiefern der Vermieter dann die kosten dafür auf die Mieter abwälzt sei dahingestellt.

    Gruß
    Blinky

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