Danke für die schnellen antworten.
Das sieht nicht gut aus aber eine Sache wurmt mich noch. Obwohl ich sagen möchte ich "kann" das Fenster auch von oben reinigen aber da es dort keinen offiziellen weg hin gibt entzieht es sich ja der Erreichbarkeit aus der Wohnung da sie ja nicht geöffnet werden können denn hochhausbewohner können ihre Scheiben von außen auch nicht putzen "weil nicht zumutbar" und müssen das infolge dessen auch nicht. Inwiefern der Vermieter dann die kosten dafür auf die Mieter abwälzt sei dahingestellt.
Gruß
Blinky