Beiträge von Blinky

    Danke für die schnellen antworten.

    Das sieht nicht gut aus aber eine Sache wurmt mich noch. Obwohl ich sagen möchte ich "kann" das Fenster auch von oben reinigen aber da es dort keinen offiziellen weg hin gibt entzieht es sich ja der Erreichbarkeit aus der Wohnung da sie ja nicht geöffnet werden können denn hochhausbewohner können ihre Scheiben von außen auch nicht putzen "weil nicht zumutbar" und müssen das infolge dessen auch nicht. Inwiefern der Vermieter dann die kosten dafür auf die Mieter abwälzt sei dahingestellt.

    Gruß
    Blinky

    Hallo
    ich habe ein Glas Dach Erker im Wohnzimmer meiner Wohnung und dieser ist nicht von außen zu putzen da ich dafür auf dem Dach rumklettern müsste und damit absturzgefahr besteht. Bei der Wohnungsübergabe sagte der Hausmeister mir das einmal im Jahr eine reinigungsfirma kommen solle die das macht. aber seit 1 1/4 Jahr ist nichts passiert und nachdem ich den Hausmeister nun mehrmals angesprochen habe und der mir nur sagte er hat damit nichts zu tun sondern der Hausverwalter selbst beauftragt den Fensterputzer. Leider ist über den glaserker nichts im Mietvertrag festgehalten.
    Meine frage ist nun wer die kosten für die Reinigung tragen muss da es ja nur eine mündliche Vereinbarung gegeben hat.

    Gruß Blinky

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