Hallo ihr vielen !!
ich bin ganz neu, und hoffe dass ich hier eventl. antworten bekomme..wie ich korrekterweise antworte auf Kündigung durch einen Rechtsanwalt* erstmal die geschichte:
zum November 2006 sind wir in einer DHH eingezogen, mit unbefristetem Mietvertrag. Wir haben 3 kinder (18,12 und9 jahre).
Anfang dieses Jahres wurde uns mitgeteilt, mündlich, dass das Haus verkauft werden würde. Wir hatten Hausbesichtigungen mit Makler- am 26.mai11 dann am 24.juni11 sowie am 30.juni abends . am 1.7.11 war mein Vermieter beim Anwalt, sehe ich am Datum der Vollmachtsunterzeichnung. Heute morgen finde ich im Briefkasten vom Anwalt eingeworfenen Brief:
Kündigung wegen Eigenbedarf
zum 31.10.11 sollen wir das Haus geräumt haben, da der 18 jährige Sohn des Eigentümers einziehen will, da vorraussichtlich Studium in nähe beginnt*
widerspruch muss 2 monate vor dem 31.10.11 eingegangen sein. wie geht das denn? der widerspruch müsste ja dann heut bzw. morgen beim anwalt eingegangen sein.
ich finde hier is was oberfaul. erst haus verkaufen wollen..interessenten waren da. und jetz plötzlich sollen wir innerhalb 8 wochen ausgezogen sein..wegen Eigenbedarf.
zum andern ist uns das nicht möglich,da wir durch fast 1 jahr vom amt gelebt haben, sind wir völlig pleite. mein mann arbeitet seit 15.6.11 wieder, ist jedoch auf montage nur am WE daheim also* ich könnte mir garkeinen umzug leisten.. habe kein auto da um wohnungen zu besichtigen.
ich weine grade nur-fühle mich völlig überfordert*
es wäre mir eine sehr grosse hilfe-könnte mir jemand erklären..wie ich korrekt da widerspreche*
vielen lieben Dank fürs durchlesen *
waldfrau-Ela