Kündigung wegen Eigenbedarf-Frist 8 wochen!!

  • Hallo ihr vielen !!
    ich bin ganz neu, und hoffe dass ich hier eventl. antworten bekomme..wie ich korrekterweise antworte auf Kündigung durch einen Rechtsanwalt* erstmal die geschichte:
    zum November 2006 sind wir in einer DHH eingezogen, mit unbefristetem Mietvertrag. Wir haben 3 kinder (18,12 und9 jahre).
    Anfang dieses Jahres wurde uns mitgeteilt, mündlich, dass das Haus verkauft werden würde. Wir hatten Hausbesichtigungen mit Makler- am 26.mai11 dann am 24.juni11 sowie am 30.juni abends . am 1.7.11 war mein Vermieter beim Anwalt, sehe ich am Datum der Vollmachtsunterzeichnung. Heute morgen finde ich im Briefkasten vom Anwalt eingeworfenen Brief:
    Kündigung wegen Eigenbedarf
    zum 31.10.11 sollen wir das Haus geräumt haben, da der 18 jährige Sohn des Eigentümers einziehen will, da vorraussichtlich Studium in nähe beginnt*
    widerspruch muss 2 monate vor dem 31.10.11 eingegangen sein. wie geht das denn? der widerspruch müsste ja dann heut bzw. morgen beim anwalt eingegangen sein.
    ich finde hier is was oberfaul. erst haus verkaufen wollen..interessenten waren da. und jetz plötzlich sollen wir innerhalb 8 wochen ausgezogen sein..wegen Eigenbedarf.
    zum andern ist uns das nicht möglich,da wir durch fast 1 jahr vom amt gelebt haben, sind wir völlig pleite. mein mann arbeitet seit 15.6.11 wieder, ist jedoch auf montage nur am WE daheim also* ich könnte mir garkeinen umzug leisten.. habe kein auto da um wohnungen zu besichtigen.
    ich weine grade nur-fühle mich völlig überfordert*
    es wäre mir eine sehr grosse hilfe-könnte mir jemand erklären..wie ich korrekt da widerspreche*

    vielen lieben Dank fürs durchlesen *

    waldfrau-Ela

  • Hmm also zunächst müßte zumindest die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Und dies bedeutet, wenn das Kündigungsschreiben erst heute zugegangen ist, eine Kündigung erst zum 30.11.2011 möglich ist.

  • ja das lese ich grade nach*

    ich hatte tele mit einer *wohnraumerhaltungsstelle* die von caritas eingerichtet wurde. die dame meinte ich solle garnicht reagieren..einmal wegen nicht korrekter 8 wochen frist..und vortäuschung von eigenbedarf..da ja makler mit interessenten noch vor wenigen wochen wegen hausverkauf da waren.
    darf ich noch fragen:
    soll ich reagiern auf diesen brief...oder nicht?
    vielen lieben dank für eure mühen und zeit*
    waldfrau

  • Hallo *Waldfrau*
    wie Sie reagieren moechten oder sollen, dass sollten Sie am besten selbst eintscheiden. Ich kann Ihnen noch ein paar Infos mitteilen. Wenn Sie die Moeglichkeit haben, dann sammeln Sie alle Schriftstuecke, Fotos usw. Besser noch wenn Sie Zeugen haben. Und zwar alles ueber die vergangenen Besichtigungen durch den Makler. Es ist bekannt, das sich ein Haus besser Verkaufen laesst, wenn es leer ist. Deshalb besteht die Vermutung das der sog. Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. Grundsaetzlich muessen schon nachvollziehbare und berechtigte Gruende fuer eine Eigenbedarfskuendigung vorhanden sein. Dazu kommt noch die, wie Sie schon erkannt haben, die Einhaltung der Kuendigungsfrist etc.
    Sollten Sie auf das Schreiben vom Rechtsanwalt nicht reagieren, kann es fuer den Vermieter noch schwieriger werden Sie zu kuendigen. Da die erste Kuendigung nicht ordnungsgemaess ist und wie schon beschrieben der Grund vorhanden sein muss.
    Tipp. Sie sollten am besten in der naechsten Zeit oder auch immer nicht dazu beitragen womit der Vermieter ein Grund fuer eine Kuendigung finden kann. Das wichtigste ist puenkliche und vollstaendige Zahlung der Miete. Keine persoenlichen Beleidigungen den Vermieter gegeueber, keine Ruehestoerungen usw.

    Sollten Sie doch Interesse haben auszuziehen, so sind Sie jetzt in einer guten Lage mit den Vermieter darueber zu verhandeln. Spricht Erstattung des Umzug, Uebernahme der ( neuen ) Renovierung usw. Das in Verbindung mit ein Aufhebungsvertrag fuer verkuerzte Kuendigungszeit ist schon fast ein "Geschenk" fuer Ihren Vermieter.
    Entscheiden muessen Sie selbst.
    Hinweis: Diese Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (30. August 2011 um 20:27)

  • ich entschied, ... dies zu ignorieren.


    Würde ich auch. Schliesse mich auch dem Vorredner an.
    Der VM kann sich prima strafbar und schadenersatzpflichtig machen...
    Du solltest genau notieren, wer wann bei Euch war, was er wollte, wer war Zeuge?

  • Hoi *

    da mir das ganze schon sehr seltsam vorkommt.. und ich das ignorieren einfach nicht hinbekomme, habe ich mich erkundigt bei einem Anwalt,der mir empfohlen wurde.
    So war ich gestern noch auf m Gericht, bekam einen Beratungshilfe schein für den Anwalt, und bin die Tage dann bei ihm.
    Stillschweigend zu ignorieren, könnte als Einverständnis gedeutet werden-und das ist ja nicht so*

    gerne berichte ich weiter , vielleicht hilft das ja dem ein oder anderem

    wünsche ein tolles WE allen
    *waldfrau*

  • Waldfrau:

    "Stillschweigend zu ignorieren, könnte als Einverständnis gedeutet werden"
    Nöö.

    "gerne berichte ich weiter , vielleicht hilft das ja dem ein oder anderem"
    Jau, tu' das.

    "wünsche ein tolles WE allen"
    Danke, gleichfalls.:)

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