Wärme Contracting - Was müssen wir zahlen?

  • Hallo Leute,

    und zwar habe wir Probleme mit unserer Betriebskostenabrechnung, genauer gesagt bei den Brennstoffkosten.

    Da wir uns die Unterlagen zeigen liessen ist uns sofort die Brennstoffkostenrechnung aufgefallen.

    Nach weiteren Recherchen gibt es wohl einen Wärme-Contracting Vertrag.

    Dort gibt es auf der Abrechnung nun einmal die Position Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis.

    Welchen dieser Beträge müßen wir denn nur Tragen, wenn in unserem Vertrag gar nicht über so ein Wärme-Contractingdrin steht?

    Gruß Peter

  • peter1980:

    "Dort gibt es auf der Abrechnung nun einmal die Position Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis."
    Welcher Brennnstoff?
    Was beinhalten Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis?

  • Hallo Berny,

    also im Grundpreis ist Quasi die Grundgebühr/Miete von der Heizanlage drin.

    Im Arbeitspreis ist das Heizöl drin und im Messpreis die Gebühr fürs ablesen.

    Gruß Peter

  • Hallo Berny,

    also im Grundpreis ist Quasi die Grundgebühr/Miete von der Heizanlage drin.

    Im Arbeitspreis ist das Heizöl drin und im Messpreis die Gebühr fürs ablesen.

    Gruß Peter


    Verstehe (jetzt): Der Vermieter hat selbst (auf eigene Kosten) keine (neue) Zentralheizungsanlage finanziert, sondern eine geleast und wälzt nun die Kosten auf die Mieter ab...
    Dürfte wohl legal sein, jedoch weiss ich nicht, inwiefern ein Mietinteressent vor dem Mietvertragsabschluss über diese mit höheren Kosten unweigerlich verbundene Konstellation aufzuklären ist.

  • Hallo peter1980,
    ein paar Infos die eventuell hilfreich sein koennen.

    Ihr Vermieter kann auf einen "Contractor" wechseln aber er muss Sie vorher eine Zustimmung von Ihnen erhalten haben. ( Paragraf 2 Nr. 4c BetrKV ).
    Die Zustimmung kann aber auch im Katalog der umlegbaren Beko enthalten sein, wenn in Ihren Mietvetrag folgender Hinweis enthalten ist.
    Betriebskosten Nr. 4c der Anlage 3 zu Paragraf 27 II. BV oder des Paragraf 2 BetrKV ( sinnesgleich oder wortgleich ).
    Sollte es nicht sein, dann ist die Abrechnung vom Contractor fragwurdig. Da die Umstellung eine Veraenderung der Mietstruktur darstellt weil in den Kosten des Contractors eventuell Kalkulationskosten fuer die Erhaltung der Heizungsanlage enthalten sind und diese vormals von Ihnen durch die Mietzahlung mit bezahlt wurden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Also laut Mietvertrag steht dort nichts drin.

    Gibt es denn keinen § wo das genau ersichtlich ist. Im WWW find ich nur immer die Hinweise und Gerichtsbeschlüsse wenn man schon wohnt und das ganze nachträglich umgestellt werden soll.

    Meiner Meinung nach kann ich nicht glauben, das ich Quasi mit dem Grundpreis die Heinzanlage bezahlen sollen.

  • [QUOTE=peter1980;9348Meiner Meinung nach kann ich nicht glauben, das ich Quasi mit dem Grundpreis die Heinzanlage bezahlen sollen.[/QUOTE]
    Hi Peter,
    ich habe auch mal rescherchiert und bin auch nicht weitergekommen.
    Mich würde jedoch mal interessieren, wie hoch der jährliche Gesamtgrundpreis für die Anlage ist.

  • Man muss das Ganze mal aus einem anderen Gesichtspunkt betrachten. Bei der Erneuerung einer Heizungsanlage ist der Vermieter in der Regel berechtigt eine Mieterhöhung im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme durchzuführen, denn in der Regel sind mit der Erneuerung auch Energieeinsparungen verbunden.

    Durch das Contracting-Modell entfällt diese Mieterhöhung, dafür wird dann der Grundpreis berechnet.

    Wie sich aus den BHG-Urteilen ableiten läßt, hängen die Voraussetzungen, ob der Grundpreis dem Mieter in Rechnung gestellt werden darf, auch von den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ab.

    Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie Ihren Vertrag daraufhin von einem Anwalt durchleuchten lassen.

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