Also laut Mietvertrag steht dort nichts drin.
Gibt es denn keinen § wo das genau ersichtlich ist. Im WWW find ich nur immer die Hinweise und Gerichtsbeschlüsse wenn man schon wohnt und das ganze nachträglich umgestellt werden soll.
Meiner Meinung nach kann ich nicht glauben, das ich Quasi mit dem Grundpreis die Heinzanlage bezahlen sollen.