Wärmedämmung durchsetzen?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage. Wir wohnen in einer Wohnung mit Dachschrägen. Über uns befindet sich noch der Speicher.
    Ich habe gelesen, dass es ab 31.12.2011 Pflicht ist den obersten Raum des Hauses zu Dämmen. Siehe Link:
    Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke bis 31. Dezember 2011

    Für uns wäre das super, da unsere Wohnung wirklich schlecht gedämmt ist und es im Winter eiskalt wird. Also wirklich so kalt, dass man nicht mehr dagegen anheizen kann. Bevor Fragen kommen warum wir überhaupt da wohnung: Die Miete ist ziemlich günstig und die Lage Top, würden gerne in der Wohnung bleiben ;)

    Meine Frage ist jetzt: Kann ich meinen Vermieter dazu bringen das Dach dämmen zu lassen?

    Und wenn ja, wie kann er die Kosten auf mich abwälzen? Mieterhöhung ist klar, aber da sind ja maximal 11% jährlich drin wenn ich richtig informiert bin. Die würde ich gerne in Kauf nehmen.

    Kündigen kann mich der Vermieter nicht wenn ich Ihn beim Baumamt anschwärzen würde, richtig? Wir wohnen seit über einem Jahr in der Wohnung, dürfte doch recht schwierig sein uns da raus zu bekommen oder bin ich da falsch informiert?

    Ich habe eigentlich keine Lust auf eine Konfrontation mit meinem Vermieter aber die Aussicht auf eine gedämmte Decke und einen erträglichen Winter ist einfach zu schön ;)

    Mein erster Schritt war jetzt folgender:
    Ich habe meinem Vermieter diese Email geschrieben:

    Zitat

    Sehr geehrte Frau und Herr,

    ich schreibe Ihnen, da ich kürzlich einen Artikel gelesen habe, dem ich entnommen habe, dass per Gesetz ab 31.12.2011 alle obersten Geschoßdecken gedämmt werden müssen. Diese baulichen Maßnahmen werden vom Staat gefördert.
    Ich wollte mich bei Ihnen erkundigen Sie schon etwas Derartiges geplant haben und falls ja, wann eine solche Maßnahme stattfinden soll.
    Die Wärmedämmung würden wir sehr begrüßen, da es in unserer Wohnung im Winter doch sehr kalt wird.
    Vorallem die Gauben sind eiskalt und machen den Winter zu einer echten Probe.
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen,

    mit freundlichen Grüßen

    Was meint ihr sollte ich tun wenn er sagt: "Nö da machen wir nix!". Das ist die Reaktion die ich eigentlich erwarte (falls überhaupt etwas kommt) ;)

    Vielen Dank schonmal für alle Tipps.

    Vielleicht könnte dieses Thema vielen frierenden Mietern helfen ;)

  • Hallo Tobi,
    ich würde doch erstmal die Antwort abwarten.

    PS: Wie ist denn die vorhandene Dämmung beschaffen?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. August 2011 um 17:07)

  • Also das Dach ist auf dem Speicher ungedämmt. Wie das in unserer Wohnung aussieht kann ich ehrlichgesagt nicht einschätzen. Da ist eine vertäfelung vor den Dachschrägen. Ich weiss nur, dass es im Winter verdammt kalt wird an den Wänden. Unsere Heizung kommt da kaum gegen an. Ich hab in dem Fernsehbeitrag gesehen, dass die Decke nach oben auch isoliert werden muss. Dass ist definitiv nicht der Fall. Denke daher dass die Schrägen und die Gauben auch nicht, bzw. nur sehr schlecht isoliert sind.

    Was würde ein Energieberater denn machen?

    Was mir als perfekte Lösung vorschwebt wäre, dass unsere Wohnung neu Isoliert wird und der Vermieter zahlt :) Die Frage ist wie kann ich das durchsetzen....

    Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.
    Ich halte euch auf dem laufenden :)

    Vielen Dank schonmal! :cool:

  • Zitat

    Was mir als perfekte Lösung vorschwebt wäre, dass unsere Wohnung neu Isoliert wird und der Vermieter zahlt :) Die Frage ist wie kann ich das durchsetzen....

    ... und die durch die Wertverbesserung entstehenden Kosten mit 11 Prozent auf die Miete aufschlägt ...

  • wie gesagt, das wäre mir mehr als recht. Die Miete ist extrem niedrig. Das hole ich locker durch die gesparten Heizkosten wieder rein und auch wenn nicht. 11% ist mir das plus an Lebensqualität allemale wert.


    Aber da kommt mir eine neue Frage:
    Kann der Mieter wegen so einer Maßnahme eigentlich nur einmalig 11% draufschlagen oder könnte er in einem Jahr nochmal um 11% erhöhen?

  • Kann der Mieter wegen so einer Maßnahme eigentlich nur einmalig 11% draufschlagen oder könnte er in einem Jahr nochmal um 11% erhöhen?


    Die Nettomiete erhöht sich m.W. ab dem Termin um 11%. Eine normale Mieterhöhung würde dann auch auf die +11er gerechnet.
    An der Tanke bezahlst Du auch die MwSt AUF die Mineralölsteuer...:cool:

  • Zitat

    Die Nettomiete erhöht sich m.W. ab dem Termin um 11%

    ... kann man jetzt auch falsch verstehen.

    Berechnungsgrundlage bei Modernisierungsmaßnahmen ist der vom Vermieter für die Modernisierung getätigte Aufwand. 11 % dieser Aufwandskosten (unter Berücksichtigung eventueller Abzüge) werden auf die Nettomiete gerechnet. Das heißt im Endeffekt: Je nach Miethöhe kann die Erhöhung der Nettomiete auch mehr als 11 Prozent betragen.

  • Ui ok, glaube dann ist das für uns wirklich ein bisschen teuer wenn der Vermieter 11% der Kosten auf uns abwälzen kann...

    Dachte 11% der Miete wären maximal möglich.
    Denke dann hat sich das schon erledigt.


    Mal ein Rechenbeispiel:

    Ich zahle jetzt 200€ Kaltmiete.
    11% sind 22€ also ist die maximale jährliche Mieterhöhung 22€, richtig?

    Jetzt lässt der Vermieter für 20.000€ Modernisieren. Kann er von den 20.000€ 11% jährlich draufschlagen? Zu den 22€ die sowieso schon in der Mieteerhöhung drin sind?

    Damit wäre die Miete ja gleich um 100% erhöht also von 200 auf 405€ kalt.

    Wäre sowas zulässig? Ist er nicht an maximale Beträge gebunden? Ich meine da wäre etwas vorgegeben wenn ich mich recht entsinne...?

    Einmal editiert, zuletzt von Tobi (25. August 2011 um 15:49)

  • Oder anders gesagt: Wenn die Modernisierung 20.000 Euro kostet, erhöht sich die Miete um 2200 Euro jährlich (also 183,33 monatlich höhere Kaltmiete)


    Yoo, hmm, das wäre hart, wenn es in dem Haus nur eine Mieteinheit gibt...

  • Naja, es war auch eher als Beispiel gedacht. Ich weiß auch nicht, wie teuer so eine Maßnahme wirklich wäre.

    Aber die zu erwartenden Kosten würde man ja vorher mitgeteilt bekommen.

  • Also 20.000 ist glaube ich eher noch mit spitzem Bleistift gerechnet....


    Teilen sich die 2200 auf alle Parteien im Haus auf? Im Prinzip haben ja nur wir was davon daher dachte ich dass auch nur wir eine Erhöhung kriegen würden... Sonst wäre es evtl doch wieder interessant... :)

  • Ich rechne mal das Beispiel so:

    Bisherige Jahresmiete: 2400 €
    Mod.-Kosten: 20000 €, davon max. 11% = 2200 @ dürfen aufgeschlagen werden.

    Macht: (Jahresmiete + 11%) : 12 = zukünftige Monatsmiete

    (2400+2200): 12 = 383,33 € Monatsmiete

    Stimmt's

    Es hat eben alles seinen Preis. Wo wohnt man noch für 200 Kaltmiete!!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (25. August 2011 um 16:33)

  • Die gesetzliche Mietanpassung und eine Mietanpassung aufgrund von Moderinsierungsmaßnahmen sind zwei verschiedene Schuhe.

    Wenn sich der Vermieter an die für beide Maßnahmen erforderlichen Regeln hält, so könnte er im extremsten Fall zunächst eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete vornehmen und im Falle von Modernisierungen zusäztlich die Miete um 11 % der Modernisierungskosten anheben.

    Berücksichtigen muss man bei Modernisierungen allerdings, dass alle Wohnungen bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Angepaßt werden darf die Mieter allerdings nur bei den Wohnungen, die auch einen Nutzen aus der Modernisierung ziehen. Um bei unserem Beispiel zu bleiben:

    Gesamtwohnfläche des Hauses 200 qm
    Wohnung des Mieters 65 qm:
    Modernisierungskosten 20.000,00 €

    Berechnung: 20.000,00 * 11 % = 2.200,00 €
    2.200.00 € / 200 * 45 qm = 495,00 €
    495,00 € / 12 Monate = 41,25 € monatliche Anpassung

  • 41,25 € monatliche Anpassung


    Das klingt ja schon gaanz anders als 183,33€.
    Letzteres lässt sich ja auch wohl kaum einem (nach)denkenden Mieter (den der Vermieter evtl. behalten möchte) vermitteln.

  • Gruwo: Bist du sicher, dass die Modernisierungskosten so aufgeteilt werden? Das wäre nämlich dann wieder sehr interessant für uns, da wir knapp 50m² von insgesamt über 500m² haben.
    Kann man da irgendwo etwas verbindliches nachlesen?

    Und eine andere Frage wäre noch ob der Vermieter evtl. mehr als 11% Erhöhen kann wenn der Mitpreis deutlich unter dem üblichen Mietspiegel liegt?

    Hier erstmal die Reaktion meines Vermieters. Wie ich mir gedacht hatte ist wohl nicht mit einer freiwilligen Aktion zu rechnen ;)

    Zitat

    Sehr geehrter Herr,

    prinzipiell kann ich Ihr Anliegen gut verstehen, aber bei einer Dämmung des Daches werden die Dachgauben weiterhin kalt bleiben. Außerdem ist die Rechtsprechung zu dem neuen Gesetz noch nicht eindeutig geklärt. Ein entsprechender Leitartikel ist heute in den Aachener Nachrichten auf Seite 1 erschienen. Vielleicht können Sie sich diesen im Internet einmal anschauen. Wenn das nicht möglich ist, bitte ich um Nachricht und werde Ihnen den Text schicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Habe den Artikel mal angefragt, werde euch natürlich Teilhaben lassen sobald ich ihn habe ;)

  • "Und eine andere Frage wäre noch ob der Vermieter evtl. mehr als 11% Erhöhen kann wenn der Mitpreis deutlich unter dem üblichen Mietspiegel liegt?"

    Indirekt. Für die Maßnahme kann er nur die besagten 11% der Modernisierungskosten umlegen.
    Er könnte aber vorher noch ein "normales" Mieterhöhungverlangen stellen. Je nach dem, wie weit du momentan unter dem normalen Mietspiegel bist, kann eine Anhebung bis zum Mietspiegel bis max. 20% deiner bisherigen Kaltmiete betragen.

  • Hmmm könnte sich schon als sehr kostspielig rausstellen. Ich glaub dann werd ichs einfach dabei belassen...
    Mal schauen ob da noch was vom Vermieter kommt...

    Vielen Dank an alle! Tolles Forum, werde euch erhalten bleiben :)

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