Reparaturen von selbstverursachten Schäden

  • Guten Tag liebe Leute,
    das ist mein Erstes Thema, ich werde mir Mühe geben das geschehen Detailliert und unabhängig von meinem Standpunkt aus zu schildern.
    Zuerst ist es eigentlich eine lustige Geschichte.
    Ich wollte mit meiner Freundin am 31.06.11 nach Kroatien fahren, weil wir schon lange unterwegs waren machten wir einen kleinen Stopp im Hotel um die Nacht dort zu verbringen. Wie üblich muss man seinen Personalausweis zum Einchecken vorzeigen. So nun der SCHOCK, ich hatte meinen Perso zuhause liegen lassen! Aber ich hatte einen guten Freud, den ich zu meiner Mietwohnung schicken konnte um den Perso zu holen und mir per Expresse Versand ins Hotel zuschicken konnte. Ich wohne in einer WG und habe nur ein Zimmer gemietet, das ich abgeschlossen hatte und die Hausverwalterin die netter weise die Wohnung ausgeschlossen hat, hatte kein Schlüssel für das Zimmer. So ich sagte ihm er solle versuchen die Tür „aufzubrechen“ das klappte auch und der Perso war innerhalb von 2 Tagen im Hotel- wir konnten weiter reisen.
    Nun das Problem:
    Ich bin vor zwei Tagen wieder angekommen und die Tür war repariert, von der Vermieterin. Sie hat es damit begründet, dass wenn die Tür die ganze Zeit offen steht, dass ich dann behaupten würde das irgendetwas fehlen würden.
    Sie wollte mir die Rechnung in die Hände drücken und das ich es bezahle.
    Aber eigentlich wollte ich das selber machen, da ich handwerklich begab bin und Bauingenieurwesen studiere hätte das ja eigentlich hinbekommen.
    Jetzt meine Fragen:
    Ist es von Ihrer Seite aus richtig den Schaden reparieren zulassen ohne mich davon in Kenntnis zu setzten?
    Muss ich den Betrag bezahlen, ohne den Schaden vorher gesehen zu haben?

    Ich danke jetzt schon für eure Hilfe.

    Mit besten Grüßen Yannik

  • Zitat

    Ist es von Ihrer Seite aus richtig den Schaden reparieren zulassen ohne mich davon in Kenntnis zu setzten?

    Sollte man Sie in Kroatien suchen, um mit Ihnen über diese Sache zu verhandeln?

    Muss ich den Betrag bezahlen, ohne den Schaden vorher gesehen zu haben?

    Ja!

    Anstatt sich zu freuen, dass mithilfe der Vermieterin Ihr Urlaub nicht ins Wasser gefallen ist, machen Sie jetzt einen Heckmeck wegen dieser Reparatur.

    Für diese Dreistigkeit fehlen mir die Worte.

  • Der Aufbruch war eine Sachbeschädigung an fremden Eigentum. Dafür sind Sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, Sie über die Art und Weise der Reparatur zu informieren, geschweige denn eine Erlaubnis einzuholen.
    Anders als bei Schönheitsreparaturen sind hier die Regeln des Mietrechtes nicht anzuwenden.

  • Was den für ein Heckmeck?
    Ich vertraue der Vermieterin nicht. Sie hat schon des Öfteren Mietmängel die ich gemeldet hab nicht beachtet und wollte mir deswegen per Email Kündigen, ohne Grund.
    Außerdem konnte ich den schade nicht begutachten und sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten wie es eigentlich zu erwarten ist oder wer lässt einen Schaden reparieren ohne das mit dem „Verursacher“ vorher ab zusprechen?

    Was ist bitte daran dreist, den die Vermietern hat zum Erhalt des Urlaubs nichts beigetragen das war die Hausmeisterin die ausgeschlossen hat.

  • Betrachten wir das ganze mal aus einem anderen Gesichtspunkt. Da Ihnen bekannt war, dass die Tür zu dem von Ihnen gemieteten Raum beschädigt wurde, was hat Sie daran gehindert, Ihre Vermieterin davon in Kenntnis zu setzen und zu vereinbaren dass die Reparatur nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub erfolgt?

    Aufgrund der Schadensminderungspflicht hat Ihre Vermieterin insoweit schon korrekt gehandelt.

  • Zitat

    Was den für ein Heckmeck?

    Sie haben hier eine Frage gestellt und diese wurde Ihnen nach besten Wissen beantwortet. Dazu ist das Forum da.
    Wenn Sie damit inhaltlich nicht einverstanden sind, ist das allein Ihr Brot. Niemand zwingt Sie hier irgendwas zu tun, was Ihrer Meinung zuwider läuft.
    Vergessen Sie also den ganzen "Heckmeck" und bemühen sich um professionelle Hilfe vor Ort.

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