grill auf der terasse

  • Hallo,ich bin neu hier und wir haben viele probleme mit unserem vermieter.

    Der vermieter hat uns das grillen(Holzkohlegrill) auf der terasse untersagt und auf dem gesamten grundstück. (Er hat gestern mal eben die hausordnung geändert die allerdings nur für uns gilt,nicht für die anderen mieter,zumindest haben die anderen mieter keine geänderte Hausordnung bekommen :confused:

    Das ist für uns nicht das problem,aber darf er Verbieten das ich den Grill auf der terasse stehen lasse (keien holzkohle drin nix,er staht da einfach nur).Die meinten zum schutz vor gefahren der kinderwegen,das einzige kind im haus ist meines und auf meiner terasse hat ja auch sonst keiner was zu suchen oder?

  • Auf Ihrer mitgemieteten Terrasse können Sie Ihre Gegenstände abstellen. Da hat der Vermieter keine Verbote zu erlassen; zumal auch in diesem Fall keine Gefährdung Anderer auszugehen scheint.

  • Die Hausordnung sollte Bestandteil des Mietvertrages sein und diesem beigefügt sein, eine Änderung der bestehenden Hausordnung ist nur möglich wenn sie zustimmen. Die Hausordnung muss nicht gleich für alle Mieter sein. z.B. kann eine neue Hausordnung mit einem neuen Mietvertrag vereinabrt werden, dies hat keinen Einfluss auf die Hausordnungen der "alten" Mieter

    Ansonsten müsste das "Grillverbot" im Mietvertrag stehen. Nachträglich ist da nichts ohne beiderseitige Willenserklärung machbar. Also müssten sie auch hier zustimmen.

    meine Meinung .. wie immer ohne Gewähr

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