Holzegrüst aus Dachlatten in der Garage

  • Darf ich als Mieter einer Mehrfachgarge, mein Teil durch ein einfaches Holzgerüst aus Dachlatten abtrennen um damit eine getrennte Einzelbox zu haben?

    Auf der linken Seite befindet sich bereits ein solches uraltes Lattengerüst welches mein Teil von dem Nachbarteil abrennt. Dort habe ich bereits an das Gerüst Spanplatten geschraubt um diesen Teil dicht zu machen.

    Darf ich nun auf der rechten seite auch so ein Gerüst aus 4 senkrechten Dachlatten udn 3 Querlatten bauen und diese mit Spanplatten verkleiden. Die Garge wird ja so nicht verändert auch nicht die Größe, die Latten würden genau in der Mitte der rechten seite herunter gehen udn mit nur 2 Schrauben am Dachbalken befestigt. Das ganze Gerüst ist jederzeit durch lösen der Schrauben entfernbar.

  • ich wollte ja auch nur wissen ob ich generell für sowas den Vermieter fragen muss, oder ob es eine simple geschraubte Holzkunstruktion ist die nicht der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ich dürfte ja auch ein Wandregal aus Holz an die Rückwand der Garage schrauben ?

    Ich wollte ja auch keiner Erlaubnis hier haben.

  • Grundsätzlich ist es bei baulichen Veränderungen dieser Art immer sinnvoll, dass Einverständnis des Vermieters einzuholen.

    Andererseits: Wenn sich auf der linken Seite bereits eine derartige Abgrenzung befindet, wüßte ich nicht, was gegen eine Abtrennung auch der rechten Seite sprechen sollte.

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