Mietvertrag mit Kautionsklausel

  • Hi.

    Bin mit meiner Frau vor 2 Monaten umgezogen, neuer Vermieter, neue Wohnung.
    Nun hat der Vermieter damit geworben, das keine Kaution für diese Wohnung zu zahlen ist, man aber mindestens 2 Jahre in der Wohnung bleiben muß.
    Im Mietvertrag steht folgendes:
    "Aufgrund des Kautionserlass verzichten die parteien wechselseitig für die dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zu ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und nehmen wechselseitig diesen Verzicht an. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf von 2 Jahren -gerechnet ab Mietbeginn- mit gesetzlicher Frist zulässig. Von diesem Verzicht bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt".

    Nun steht nirgendswo im Mietvertrag wie hoch die Kaution eigentlich ist. Im Fall der Fälle das es doch zum Vertragsbruch kommt und wir z.B. wegen ausstehender Miete gekündigt werden, muß doch dann für mich nachvollziehbar sein, wieviel Kaution dann noch zu zahlen ist?
    Und besteht überhaupt die Chance vor Ablauf der Mindestmietdauer aus dem Mietvertrag raus zukommen ohne Kautiuon zu bezahlen. Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will.

    mfg Matze

  • Hmm irgendwie verstehe ich jetzt die Frage nicht so ganz:

    Zitat

    Aufgrund des Kautionserlass verzichten die parteien wechselseitig für die dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zu ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und nehmen wechselseitig diesen Verzicht an. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf von 2 Jahren -gerechnet ab Mietbeginn- mit gesetzlicher Frist zulässig.

    Der Passus sagt doch alles aus.

    Zitat

    Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will.

    Hier heißt es abzuwägen, ob man bei einem Verzicht auf die Kaution bereit ist, sich für die Dauer von zwei Jahren an die Mietwohnung zu binden.

  • [QUOTE=Matze:

    "Nun steht nirgendswo im Mietvertrag wie hoch die Kaution eigentlich ist."
    Braucht auch nicht, da kein Thema.

    "Im Fall der Fälle das es doch zum Vertragsbruch kommt und wir z.B. wegen ausstehender Miete gekündigt werden, muß doch dann für mich nachvollziehbar sein, wieviel Kaution dann noch zu zahlen ist?"
    Nein, da kein Thema.

    "Und besteht überhaupt die Chance vor Ablauf der Mindestmietdauer aus dem Mietvertrag raus zukommen ohne Kautiuon zu bezahlen."
    Nochmals: Kaution ist kein Thema.

    "Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will."
    Nach den zwei Jahren ok.

  • Sie haben sich entschieden: Keine Kaution gegen Mindestmietdauer!

    Und besteht überhaupt die Chance vor Ablauf der Mindestmietdauer aus dem Mietvertrag raus zukommen ohne Kautiuon zu bezahlen. Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will.

    Nicht's ist unmöglich! Wäre dann Verhandlungssache.
    Rechtlich geht da nix.

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