Beiträge von Matze 78

    Hi.

    Bin mit meiner Frau vor 2 Monaten umgezogen, neuer Vermieter, neue Wohnung.
    Nun hat der Vermieter damit geworben, das keine Kaution für diese Wohnung zu zahlen ist, man aber mindestens 2 Jahre in der Wohnung bleiben muß.
    Im Mietvertrag steht folgendes:
    "Aufgrund des Kautionserlass verzichten die parteien wechselseitig für die dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zu ordentlichen Kündigung des Mietvertrages und nehmen wechselseitig diesen Verzicht an. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf von 2 Jahren -gerechnet ab Mietbeginn- mit gesetzlicher Frist zulässig. Von diesem Verzicht bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt".

    Nun steht nirgendswo im Mietvertrag wie hoch die Kaution eigentlich ist. Im Fall der Fälle das es doch zum Vertragsbruch kommt und wir z.B. wegen ausstehender Miete gekündigt werden, muß doch dann für mich nachvollziehbar sein, wieviel Kaution dann noch zu zahlen ist?
    Und besteht überhaupt die Chance vor Ablauf der Mindestmietdauer aus dem Mietvertrag raus zukommen ohne Kautiuon zu bezahlen. Kann ja auch sein das ich berufsbedingt woanders Arbeit finde und mir dort auch noch ne Wohnung suchen muss oder will, weil man halt nicht pendeln will.

    mfg Matze

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