Forderungen gegen Vermieter

  • Wir haben seit 2005 ein Einfamilienhaus gemietet. Die Kosten für die Heizung (Heizöl + Wartung) tragen wir direkt. Ein Kellerraum ist nicht mitgemietet, dort hat der Vermieter eigenen Hausrat eingelagert. Erst kürzlich ist mir klar geworden, dass dieser Kellerraum beheizt ist, dass heißt, wir haben die ganzen Jahre lang die Heizkosten dafür getragen.

    Frage: kann ich jetzt noch die anteiligen Kosten seit 2005 geltend machen, oder ist ein Teil dieser Forderungen verjährt?

    Im Mietvertrag steht nichts über Heizkosten, dort heißt es nur: "Dieser Raum gehört nicht zum Mietverhältnis".

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