Nebenkosten explodieren

  • Moin zusammen,

    ich habe mehrer Fragen zu den Nebenkosten.
    Zu Beginn des Mietverhältnisses waren die NK noch angemessen.
    Dann jedoch wurde, immer 2 Jahre rückwirkend, an den NK ordentlich gedreht. ZB:
    Schneeschaufeln : anfang 4h zu 8€/h, nach 3 Jahren 12h zu 14€/h
    Dachrinnenreinigung: anfang 8h zu 12€/h, nach 3 Jahren 15h zu 20€/h
    usw.
    Das Ganze macht er in Eigenleistung.
    Gartenarbeiten schossen in 3 Jahren um sagenhafte 300% in die Höhe, obwohl das Gartennutzungsrecht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und, nach Beanstandung dessen, die Kosten lediglich für die 20qm Gartenfläche vor unserer Wohnung gelten sollen.
    Umlageschlüssel, nach Personenzahl zu berechnen, sind auch nicht nachvollziehbar, obwohl 6 Personen im Haus wohnen, sollen wir (2P) einen Anteil von 38% tragen.
    Jetzt sollen wir auch noch 80€ für die Unkruatbeseitigung auf unserer Terrasse bezahlen.
    Die Heizkostenpauschale (Warmmiete) wollte er ebenfalls 2 Jahre rückwirkend um 30% erhöhen. Wir wiesen dies ab, da wir der Meinung sind, die Änderung einer Pauschale bedürfe einer vorherigen Änderungsinformation.
    Wir haben die erste NK-Erhöhung akzeptiert, alle weiteren wegen nicht nachvollziehbarer Berechnung abgewiesen, darauf jedoch keine Berichtigungen/Erklärungen erhalten.
    Wer weiß Rat? Dürfen NK so in die Höhe schnellen? Wir vermuten, der VM will sich hier 13. und 14. Monatsmieten ergaunern.
    Müssen wir das demnächst rechtlich klären lassen, um Folgekosten durch Fristversäumnis etc. abzuwenden?

    Danke jetzt schon einmal für Eure Antworten!
    Chris

  • Wenn ihr eine Betriebskosten-Pauschale vereinbart habt, dann kann der Vermieter erstmal garnichts abrechnen.

    Ansonsten könnte der Vermieter natürlich die ensprechenden Kosten (falls vertraglich so vereinbart) auf euch umlegen, selbst wenn er sie in Eigenleistung erbringt.
    Allerdings müsste er nachweisen (z.B. mit einen Stundenbuch), dass er wirklich die angegebene Anzahl an Stunden geleistet hat. Der anzusetzende Lohn ergibt sich aus dem üblichen Lohn, den eine Firma nehmen würde, nur eben ohne USt. (ggf. müsste der Vermieter durch ein Angebot, eine Preisliste, Kostenvoranschlag o.ä. nachweisen, wie er auf die Beträge kommt).

    Was die Heizkosten betrifft, so ist eine Pauschale nicht zulässig (Ausnahme: Zweifamilienhaus - eine Partei der Vermieter selbst).

  • Zitat

    Schneeschaufeln : anfang 4h zu 8€/h, nach 3 Jahren 12h zu 14€/h
    Dachrinnenreinigung: anfang 8h zu 12€/h, nach 3 Jahren 15h zu 20€/h

    Lassen Sie sich ie Aufstellung dieser Kosten zeigen, beanstanden Sie den Stundenlohn von 20.- Euro. Eigenleistung dürfte mit 15.- Euro ausreichend bezahlt sein. In Erfahrung bringen, was ortsüblich (ohne MwSt) ist.

    Zitat

    Gartenarbeiten schossen in 3 Jahren um sagenhafte 300% in die Höhe, obwohl das Gartennutzungsrecht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und, nach Beanstandung dessen, die Kosten lediglich für die 20qm Gartenfläche vor unserer Wohnung gelten sollen.

    Dito wie Winterdienst.

    Zitat

    Umlageschlüssel, nach Personenzahl zu berechnen, sind auch nicht nachvollziehbar, obwohl 6 Personen im Haus wohnen, sollen wir (2P) einen Anteil von 38% tragen.

    Ist Abrechnung nach Personen im Mietvertrag vereinbart? Enn nicht, dann gilt laut Gesetz die Wohnfäche als Maßstab.

    Zitat

    Jetzt sollen wir auch noch 80€ für die Unkruatbeseitigung auf unserer Terrasse bezahlen.

    Warum machen Sie das nicht selbst, diese Terrasse dürfte von Ihnen mitgemietet sein. Ich würde dafür 150.- Euro verlangen, weil ich der Meinung bin, dass der, der sich bedienen lässt, auch ordentlich dafür bezahlen soll.

    Zitat

    Die Heizkostenpauschale (Warmmiete) wollte er ebenfalls 2 Jahre rückwirkend um 30% erhöhen

    Warmmieten sind schon lange nicht mehr zulässig, weil sie gegen die Heizkostenverordnung verstoßen:

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

  • Moin ChrisHH,

    Euer VM will wohl ganz schnell ganz reich werden?!

    "Dann jedoch wurde, immer 2 Jahre rückwirkend,"
    Rückwirkend kannste knicken. Er kann m.M. rechtssicher bestenfalls 4% jährliche "Lohn"steigerung durchsetzen, meinetwegen sozusagen rückwirkend vom Beginn des zurückliegenden Abrechnungsjahres an.

    "Schneeschaufeln : anfang 4h zu 8€/h, nach 3 Jahren 12h zu 14€/h"
    In drei Jahren von 32 auf 168€, also das gut Fünffache.

    "Dachrinnenreinigung: anfang 8h zu 12€/h, nach 3 Jahren 15h zu 20€/h"
    In drei Jahren von 96 auf 300€, also das gut Dreifache. - Hat er es tatsächlich gemacht?

    "usw."
    z.B.?

    "Das Ganze macht er in Eigenleistung."
    Wundert mich nicht, ist aber legal.

    "Gartenarbeiten schossen in 3 Jahren um sagenhafte 300% in die Höhe, obwohl das Gartennutzungsrecht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und, nach Beanstandung dessen, die Kosten lediglich für die 20qm Gartenfläche vor unserer Wohnung gelten sollen."
    Das müsste mal genau untersucht werden, müffelt aber auch nach ...

    "Umlageschlüssel, nach Personenzahl zu berechnen, sind auch nicht nachvollziehbar, obwohl 6 Personen im Haus wohnen, sollen wir (2P) einen Anteil von 38% tragen."
    Kommt auf MV-Vereinbarungen an, und auch, ob Euch das vor Beginn des Abrechnungszeitraums schriftlich mit Begründung angekündigt wurde.

    "Jetzt sollen wir auch noch 80€ für die Unkruatbeseitigung auf unserer Terrasse bezahlen."
    Ich würde es selbstverständlich selbst machen und ihm keine Chance geben.

    "Die Heizkostenpauschale (Warmmiete) wollte er ebenfalls 2 Jahre rückwirkend um 30% erhöhen. Wir wiesen dies ab, da wir der Meinung sind, die Änderung einer Pauschale bedürfe einer vorherigen Änderungsinformation."
    Nicht Information, sondern Wunsch... Auf die HKVO wurde ja bereits hingewiesen.

    "Wir haben die erste NK-Erhöhung akzeptiert,"
    Na schön.

    "alle weiteren wegen nicht nachvollziehbarer Berechnung abgewiesen, darauf jedoch keine Berichtigungen/Erklärungen erhalten."
    Aha!

    "Wer weiß Rat?"
    Mieterverein, RAe...

    "Dürfen NK so in die Höhe schnellen?"
    Nöö.

    "Wir vermuten, der VM will sich hier 13. und 14. Monatsmieten ergaunern."
    Liegt ja nahe...

    "Müssen wir das demnächst rechtlich klären lassen, um Folgekosten durch Fristversäumnis etc. abzuwenden?"
    Gute Frage! Ich meine Nein, und würde abwarten, was er unternimmt. Einseitige Erhöhungen so nach Gutsherrenart würde ich niemals akzeptieren. (Bin selbst Mieter und VM.)
    PS: Lies' mal die MV-Vereinbarungen genau nach!
    PPS: Es gehören immer zwei dazu: einer, der was machen will, und einer, der was mit sich machen lässt... *idee-grr*

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (20. August 2011 um 22:42)

  • Ganz kurz: Dachrinnenreinigung zählt nicht automatisch zu den umlagefähigen Betriebskosten. Diese kann zwar gemäß der BetrKV unter 'sonstige Betriebskosten' vereinbart werden, muss dann aber explizit im Mietvertrag ausgewiesen sein.

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