Wir haben einen sog."Mietvertrag für Wohnräume" über rd.80 qm Wohnraum.Außerdem gemietet: 1 Garage.Auf dem Gesamtgrundstück des Eigentümers von 3504 qm befinden sich 1700 qm Gartenfläche, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.Die Restfläche von 1804 qm ist die Summe aus Wohnhaus,Hoffläche incl.Gehwege, Auffahrt, Wäscheplatz und Garagen.
Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen? Meiner Meinung nach nur für die 1804 qm.
Im § 4/ Pkt.3b des Mietvertrages stehen bei der Gliederung der Nebenkosten auch die Grundsteuern.
Da die Mietsache nur die Wohnung und die Garage sind, ist doch nur die dafür entsprechende Fläche zuständig, also Wohnhaus, Garagen, Hoffläche,Gehweg,Auffahrt und Wäscheplatz?-
Daraus ergibt sich eine weitere Frage, wenn ich Recht habe:
"Kann eine zuviel gezahlte Grundsteuer für den Zeitraum von 12 Jahren zurückgefordert werden?"![]()
Grundsteuer für eine Mietwohnung
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beuteltier -
16. August 2011 um 13:09 -
Erledigt
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Hallo beuteltier,
"Mietvertrag für Wohnräume" über rd.80 qm Wohnraum.Außerdem gemietet: 1 Garage.Auf dem Gesamtgrundstück des Eigentümers von 3504 qm befinden sich 1700 qm Gartenfläche, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.Die Restfläche von 1804 qm ist die Summe aus Wohnhaus,Hoffläche incl.Gehwege, Auffahrt, Wäscheplatz und Garagen.
Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen? Meiner Meinung nach nur für die 1804 qm."
Die Grundsteuer bezieht sich auf eine bestimmte Fläche. Davon hat die von Euch gemietete Fläche einen Anteil von x%, welches auch Euer %ualer Anteil an der Grundsteuer sein müsste."Kann eine zuviel gezahlte Grundsteuer für den Zeitraum von 12 Jahren zurückgefordert werden?"

M.M.n. nein, wenn die vergangenen Betriebskostenabrechnungen inzwischen ausgeglichen sind.
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Zitat
Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen?
Hier liegt ein begrifflicher Irrtum vor. Die Grundsteuer in Ihrem Fall betrifft nur die Wohngebäude, nicht den gesamten Grund und Boden. Der Wert des Wohngebäudes wird vom Finanzamt ermittelt, die daraus errechnete Steuer von der Gemeinde erhoben. Punkt!
Das heißt, dass die gezahlte Grundsteuer der letzten 12 Jahre zurecht erhoben und bezahlt wurde.
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Hallo beuteltier,
Info dazu wie die Grundsteuer berecnhnet wird. Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert des Grundstuecks ( siehe Paragraf 19ff BewG )
Die Steuermesszahl bestimmt sich nach Paragraf 15 GrStG usw.
Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt ( Paragraf 25 GrStG )Ob Sie jetzt Grundsteuer fuer etwas bezahlen muessen was nicht Bestandteil des Mietvertrag ist, halte ich fuer fragwuerdig. Ob eine langjaehriger Zahlung der gesamten Grundsteuer so ohne weiteres rechtens ist
kann bestimmt ein "Fach" Rechtsanwalt besser beantworten.
Tipp: Kontrollieren Sie mal die Berechnungsunterlagen fuer die Grundsteuer. Dort finden Sie ggf. eine Telefon Nummmer und koennen dort nach der Berechnung fragen bzw. der Richtigkeit.Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I -
Zitat
Info dazu wie die Grundsteuer berecnhnet wird. Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert des Grundstuecks ( siehe Paragraf 19ff BewG )
Die Steuermesszahl bestimmt sich nach Paragraf 15 GrStG usw.
Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt ( Paragraf 25 GrStG )Was soll das denn? Diese Zahlen und Paragraphen sind nur für Besitzer von Immobilien von Belang, nicht für Mieter. Erfahrungsgemäß bekommt ein Mieter auch nicht die Auskünfte von der Gemeinde.
ZitatOb Sie jetzt Grundsteuer fuer etwas bezahlen muessen was nicht Bestandteil des Mietvertrag ist, halte ich fuer fragwuerdig.
Auch das dürfte doch keine Frage sein. Laut Betriebskostenverordnung ist nun mal die Grundsteuer umlagefähig. Und das hat der TE auch nicht infrage gestellt.
ZitatOb eine langjaehriger Zahlung der gesamten Grundsteuer so ohne weiteres rechtens ist
kann bestimmt ein "Fach" Rechtsanwalt besser beantworten.Wieso gesamte Grundsteuer? Der TE hat eine Wohnung von 80 m². Und dafür bezahlt er anteilmäßig Grundsteuer. Er ist aber von falschen Voraussetzungen ausgegangen, weil er denkt, dass er auch für die gesamte Fläche inclusive des Gartens zur Kasse gebeten wird.
ZitatTipp: Kontrollieren Sie mal die Berechnungsunterlagen fuer die Grundsteuer. Dort finden Sie ggf. eine Telefon Nummmer und koennen dort nach der Berechnung fragen bzw. der Richtigkeit.
Wie soll das gehen? Erstens ist der TE Mieter und hat keinen Einblick in die besagten Unterlagen und zweitens wird er an der Gemeinde in Bezug auf die Steuerzahlungen seines Vermieters keine Auskünfte erhalten.
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Vielen Dank für die bisherigen Hinweise!
Meine Schlußfolgerung: " Ich werde nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Grundsteuerberechnung bei der Hausverwaltung nehmen, um zu prüfen, ob die Grundstücksfläche im Zusammenhang mit dem Einheitswert eine Rolle spielt.
Sollte das der Fall sein, wäre sicher nur die gesamt Hoffläche
relevant!Wenn nur das Gebäude allein für den Einheitswert zuständig ist, wäre alles klar- d.h.die Grundsteuer ist voll im Anteil der Wohnungsfläche zu bezahlen. -
Zitat
Wenn nur das Gebäude allein für den Einheitswert zuständig ist, wäre alles klar- d.h.die Grundsteuer ist voll im Anteil der Wohnungsfläche zu bezahlen.
Es ist so, dass nur die auf dem Grunstück befindlichen Gebäude zur Berechnung heran gezogen werden.
Hier hilft auch Wiki: Grundsteuer (Deutschland) ? Wikipedia
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