Vielen Dank für die bisherigen Hinweise!
Meine Schlußfolgerung: " Ich werde nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Grundsteuerberechnung bei der Hausverwaltung nehmen, um zu prüfen, ob die Grundstücksfläche im Zusammenhang mit dem Einheitswert eine Rolle spielt.
Sollte das der Fall sein, wäre sicher nur die gesamt Hoffläche
relevant!Wenn nur das Gebäude allein für den Einheitswert zuständig ist, wäre alles klar- d.h.die Grundsteuer ist voll im Anteil der Wohnungsfläche zu bezahlen.
Beiträge von beuteltier
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