Beiträge von beuteltier

    Vielen Dank für die bisherigen Hinweise!
    Meine Schlußfolgerung: " Ich werde nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Grundsteuerberechnung bei der Hausverwaltung nehmen, um zu prüfen, ob die Grundstücksfläche im Zusammenhang mit dem Einheitswert eine Rolle spielt.
    Sollte das der Fall sein, wäre sicher nur die gesamt Hoffläche
    relevant!Wenn nur das Gebäude allein für den Einheitswert zuständig ist, wäre alles klar- d.h.die Grundsteuer ist voll im Anteil der Wohnungsfläche zu bezahlen.

    Wir haben einen sog."Mietvertrag für Wohnräume" über rd.80 qm Wohnraum.Außerdem gemietet: 1 Garage.Auf dem Gesamtgrundstück des Eigentümers von 3504 qm befinden sich 1700 qm Gartenfläche, die nicht Bestandteil des Mietvertrages sind.Die Restfläche von 1804 qm ist die Summe aus Wohnhaus,Hoffläche incl.Gehwege, Auffahrt, Wäscheplatz und Garagen.
    Frage: Müssen die Mieter einen Anteil an der Gesamtgrundsteuer bezahlen? Meiner Meinung nach nur für die 1804 qm.
    Im § 4/ Pkt.3b des Mietvertrages stehen bei der Gliederung der Nebenkosten auch die Grundsteuern.
    Da die Mietsache nur die Wohnung und die Garage sind, ist doch nur die dafür entsprechende Fläche zuständig, also Wohnhaus, Garagen, Hoffläche,Gehweg,Auffahrt und Wäscheplatz?-
    Daraus ergibt sich eine weitere Frage, wenn ich Recht habe:
    "Kann eine zuviel gezahlte Grundsteuer für den Zeitraum von 12 Jahren zurückgefordert werden?":confused:

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