Enkelkind in Mietwohnung aufnehmen

  • Hallo alle zusammen. Ich habe folgende Situation:

    Mein Enkel hat seinen Job verloren und ist dadurch in Zahlungsverzug geraten. Nun wurde ihm das Mietverhältnis ebenfalls gekündigt. Mein Enkel und ich haben den selben Vermieter. Dieser hat mir bereits mitgeteilt, dass er mir die Aufnahme meines Enkels nicht gestatten würde. Mein Enkel ist übrigens volljährig.

    Kann mein Vermieter mir die Aufnahme einfach so verweigern, oder fällt es vielleicht unter das berechtigte Interesse? Durch eine Aufnahme würde die Wohnung nicht überbelebt werden.

    Ich danke euch im Vorraus für eure Einschätzung und bin gespannt was ihr dazu sagt.

  • Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Der Enkel ist in der juristischen Betrachtung nicht zwingend und unter allen Umständen als Familienangehöriger anzusehen. Das bedeutet, dass der Vermieter den Einzug verweigern kann. Aber das müsste im Detail geprüft werden.

    Ein berechtigtes Interesse ist auch nicht gegeben, denn das besteht ja nicht bei Ihnen, sondern beim Enkel, eine Bleibe zu finden. Dass Sie ihm natürlich helfen wollen gilt nicht als Grund.

    Besser wäre es, der Enkel zahlt die Schulden unverzüglich. Denn dann ist die fristlose Kündigung aufgehoben. Das funktioniert aber nur, wenn er in den letzten zwei Jahren schon einmal von dem recht Gebrauch gemacht hat.

    Warum hat der Enkel nicht direkt Hilfe beim Jobcenter gesucht und einen Antrag auf Leistungen gestellt?

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