Hallo,
Es handelt sich um ein 8 Familienhaus, im Erdgeschoss befinden sich 2 Appartements und eine 2- Zimmer Wohnung, an dieser Seite liegt ein ca. 300 qm grosser Garten, eingewachsen mit einer Hecke.
In allen 8 Mietverträgen ist nur eine Terrasse bzw. ein Balkon aufgeführt, kein Garten, keine Gartennutzung. Der Mieter iin der 2 Zimmerwohnung nutzt den Garten. Was bisher niemand gestört hat, jetzt wurde jedoch ein Hausmeister (= dieser besagte Mieter) mit der Grundstückspflege und dem Winterdienst beauftragbeauftragt. Die Jahre zuvor wurden alle diese Arbeiten vom Eigentümer (der zwischenzeitlich verstorben ist) mit Hilfe von dem Mieter ausgeführt. Jetzt sind diese Nebenkosten durch die Beauftragung des HausmeisteHausmeisters natürlich erheblich gestiegen und auf uns alle umgelegt, was ja soweit auch alles korrekt ist. Aber die anderen Mieter sind nicht damit einverstanden, dass sie für die Pflege dieses Gartens zahlen müssen, den ja nur der eine Mieter nutzt. Selbst wollen sie aber den Garten auch nicht nutzen. Der Vermieter sagt jedoch, dass ist eben so.
Jetzt wird nach einer Lösung gesucht, bzw. die Frage gestellt, ob die restlichen Mieter sich dagegen wehren können.