Nebenkostennachzahlung und Berechnungsgrundlage

  • Hallo zusammen,

    ich habe in meinem ganzen Leben noch nie einen solchen Beitrag erstellt und hoffe ihr seht es mir nach, falls ich irgendetwas "falsch" mache. Konstruktive Kritik nehme ich gerne an :)

    Nun zu meiner Frage, da ich nirgendwo sonst eine Antwort finden kann.

    Mein Mietvertrag läuft seit dem 15.12.2025, real eingezogen bin ich Ende Dezember. Jetzt erhielt ich eine Aufforderung zur Nachzahlung von gut 200 Euro für das letzte Jahr. Die Begründung lautete, dass ich im übrigen Jahr nicht hier gewohnt habe und somit keine ausreichende Vorauszahlung leisten konnte, die sich über das Jahr so verteilt hätte, dass keine Nachzahlung angefallen wäre (so mein Verständnis der Erklärung die ich erhielt). Ich kann das Argument zwar sachlich verstehen, halte es aber für nicht sinnvoll.

    Kann mir hierzu vielleicht aus Erfahrung jemand etwas sagen? Vielleicht liegt tatsächlich doch nur ein Verständnisproblem meinerseits vor.

    Viele liebe Grüße :)

  • Liegt dir eine Abrechnung vor, aus der sich diese Nachzahlung rechnerisch ergibt? Oder nur ein Schreiben, dass du etwas zahlen sollst mit dieser Begründung?

    Die Begründung lautete, dass ich im übrigen Jahr nicht hier gewohnt habe und somit keine ausreichende Vorauszahlung leisten konnte, die sich über das Jahr so verteilt hätte, dass keine Nachzahlung angefallen wäre (so mein Verständnis der Erklärung die ich erhielt). Ich kann das Argument zwar sachlich verstehen, halte es aber für nicht sinnvoll.

    Das ist eine üblicherweise korrekte Erklärung, warum es bei Einzug im Dezember bzw. im letzten Quartal eines Jahres sehr häufig (praktisch immer) zu einer höheren Nachzahlung kommt. Im Winter fallen die Heizkosten, selbst wenn es nur die Umlage auf die Fläche nach Gradtagszahlen und Frostschutz ist, ins Gewicht und damit liegt die Vorauszahlung (1/12 der Gesamtkosten) praktisch immer unter den tatsächlichen Kosten in den Wintermonaten. Im Sommer zahlt man voraus (da liegen die tatsächlichen Kosten unter 1/12 der Jahres-Gesamtkosten). Fehlt der Sommer, kommt es deshalb fast zwangsläufig zur Nachzahlung. Darauf allein basierend eine Nachzahlung zu fordern, geht natürlich nicht.

  • hello, mir liegt eine Abrechnung vor aber ich kann sie leider nicht nachvollziehen, da es ja eigentlich keinen tatsächlichen Verbrauch gegeben haben kann, eben weil ich noch nicht einmal eingezogen war. und dennoch will ich nicht ausschließen, dass die Aussage der Hausverwaltung so stimmt. dann hätte ich einfach nur einen Denkfehler 🙃


    okay, ich habe gerade erst gesehen, dass die Antwort noch weiter ging. erst einmal VIELEN DANK! demnach wäre die Begründung korrekt und ich kann sie wie gesagt ja auch faktisch nachvollziehen aber habe diesen Fall noch nie erlebt und irgendwie erschien es mir "unfair" - mir fällt gerade kein passenderes Wort ein.

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